Abmahnflut von .rka

Abmahnung Filesharing
31.01.2014656 Mal gelesen
Die Hamburger Anwälte der Kanzlei .rka mahnen zur Zeit offenbar jeden Filesharer ab, der nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Seit Jahresbeginn vergeht kaum ein Tag, an dem mir nicht eine neue Abmahnung der Rechtsanwälte .rka in Hamburg hilfesuchend vorgelegt wird. Hier sind in diesem Jahr schon mehr Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH eingegangen, als Abmahnungen anderer Kanzleien, die sich derzeit offenbar eher zurück halten.

Anders als die Streaming-Abmahnungen der Regensburger Kanzlei U C müssen die Schreiben von .rka aber leider ernst genommen werden. Den Abmahnungen liegt die Behauptung realer Urheberrechtsverletzungen zugrunde. Es sollen nämlich Computerspiele der Firma Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich unerlaubt weiterverbreitet worden sein. Unter anderem werden weiterhin die Filesharing-Angebote der Spiele "Dead Island" und "Dead Island Riptide" abgemahnt, aber auch "Metro Last Line" und "Total War - Rome II" sind nun Gegenstand der Abmahnschreiben, mit denen vom Empfänger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten verlangt wird.

Gefordert werden üblicherweise 800 EUR, was aber weder nachvollziehbar ist, noch angemessen sein dürfte. Die neuen gesetzlichen Regelungen stehen nach diesseitiger Auffassung jedenfalls mit den Forderungen von .rka nicht im Einklang.

Wie immer dürfen Abgemahnte die Vorwürfe aber nicht einfach ignorieren und das Schreiben in den Papierkorb werfen, wenn sie vermeiden möchten, vor Gericht in Anspruch genommen zu werden. Nach der Rechtsprechung spricht nämlich eine Vermutung für die Täterschaft des Abgemahnten, die dieser sorgfältig widerlegen muss, wenn er nichts zahlen möchte. Welche Möglichkeiten er dazu hat und wie das weitere Vorgehen sinnvoll aussieht, sollte der Empfänger der Abmahnung mit einem in Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt besprechen. Die Rechtsprechung und das neue Urheberrecht eröffnen einige Wege, sich erfolgreich gegen die Inanspruchnahme zur Zahlung zu wehren.

Abgemahnten stehe ich (auch am Wochenende) von 8 bis 22 Uhr unter der kostenfreien Hotline 0800 3657324 mit Rat und Tat zur Seite. Die Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten biete ich zum kostengünstigen Pauschalpreis an. Kosten entstehen dabei erst im Falle einer Beauftragung.