Abmahnung - Nimrod Rechtsanwälte - Landwirtschaftssimulator

Abmahnung - Nimrod Rechtsanwälte - Landwirtschaftssimulator
17.01.2014285 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Software GmbH wegen des PC-Spiels "Landwirtschaftssimulator 2011" vor.

Uns liegt eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR wegen angeblichem Filesharing an dem Computerspiel "Landwirtschaftssimulator 2011" vor (Stand: Dez. 2013).

Auftraggeber ist die Astragon Software GmbH, vertreten durch Herrn Dirk Walner.

Im Abmahnschreiben werden nachfolgende Forderungen gestellt:

In diesem Zusammenhang wird bezüglich des Unterlassungsanspruchs insbesondere ausgeführt: "Damit haften Sie als Störer auf die nachstehend aufgeführten Kosten, wenn Sie etwa Ihren Kindern oder etwa Besuch Ihren Internetanschluss zur Verfügung gestellt haben".

Diese pauschale Ausführung bezüglich der Störerhaftung halten wir für undifferenziert und unzureichend. Ob eine Störerhaftung vorliegt, hängt nämlich von den Umständen des Einzelfalls ab und beschränkt sich nicht auf das ledigliche Zurverfügungstellen eines Internetanschlusses.

Wir verweisen hierzu  insbesondere auf die beiden nachfolgenden Urteile:

"Morpheus-Urteil" des BGH (Haftung für minderjährige Familienangehörige)

So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.11.2012 (Az.: I ZR 74/12) , dass Eltern, die ihrem normal entwickelten 13-jährigen Kind ihren Internetanschluss zur Verfügung stellen, ihrer Aufsichtspflicht regelmäßig dadurch genügen, dass sie ihr Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten. Grundsätzlich sind Eltern daher nicht verpflichtet, die Nutzung des Internets durch das Kind zu überwachen oder den Computer des Kindes zu überprüfen.

"Bearshare-Urteil" des BGH (Haftung für volljährige Familienangehörige)

Zwischenzeitlich befand der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12), dass der Anschlussinhaber bei Überlassung des Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige grundsätzlich nicht verpflichtet ist, diese zu belehren oder zu überwachen (vgl. Pressemitteilung des BGH Nr. 5/2014 vom 08.01.2014).

Schadensersatz/Rechtsverfolgungskosten

Nachdem zunächst von einem Schadensersatz in Höhe von 5.000,00 € (!) sowie Anwaltskosten von 1.336,90 € (!) die Rede ist, wird letztlich ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 € verlangt.

Allgemeine Handlungsempfehlung:

Wir empfehlen dringend, die Abmahnung noch vor Ablauf der gesetzten Frist auf ihre Berechtigung überprüfen zu lassen, damit in angemessener Weise darauf  reagiert werden kann. Zwischenzeitlich sollte man keine voreilige Zahlung leisten und nichts ungeprüft unterschreiben.

Kontakt:

Rechtsanwalt Stefan Gille

hilfe@internetrecht-braunschweig.de

Erreichbar auch am Wochenende: 0531-61 51 411