Abmahnung Waldorf Frommer, "Dead Man Down", im Auftrag der Universal Film GmbH

Abmahnung Waldorf Frommer, "Dead Man Down", im Auftrag der Universal Film GmbH
16.01.2014152 Mal gelesen
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Dead Man Down", verschicken Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Film GmbH.

Gefordert werden in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 815 Euro.

Was ist zu tun?

Wer eine Abmahnung erhält, kann sich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht und kompetentem Anwaltswissen wehren. Anwaltlicher Rat sollte in der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist eingeholt werden. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat. Grundsätzlich wird eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Weiteres Ziel der anwaltlichen Unterstützung ist die Zurückweisung oder Reduzierung der Zahlungsforderungen.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

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Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen. Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
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