Abmahnung für Streaming – U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN mahnen Rechtsverletzung auf Streamingportal ab.

Abmahnung Filesharing
07.12.20134228 Mal gelesen
Mir liegt eine erste Abmahnung vor, die das Streamen von urheberrechtlich geschützten Werken abmahnt. Absender dieser Abmahnung sind die U+C Rechtsanwälte URMANN + COLLEGEN aus Regensburg. Auftraggeber dieser Abmahnung ist die The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Basserdorf /Schweiz.

Das ungewöhnliche an dieser Abmahnung ist, dass nicht das Filesharing einer Datei, sondern nunmehr das Streamen einer Videodatei abgemahnt wird.  Dies wurde vorher meines Wissens nicht abgemahnt.

Die Rechtslage zum Streamen ist nicht eindeutig. Fraglich ist zunächst, ob durch das Streamen überhaupt eine Kopie/ Vervielfältigung erfolgt. Selbst wenn eine solche Kopie (kurze temporäre Zwischenspeicherung) angenommen wird, bleibt zu prüfen, ob diese nicht gem. § 53 UrhG als Privatkopie zu bewerten wäre.

Auch eine Ausnahme gem. § 44 a UrhG ist möglich. Gem. § 44 a UrhG sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen zulässig. Dabei ist insbesondere auf den technischen Ablauf beim Streamen abzustellen. Es erfolgt hierbei lediglich eine Zwischenspeicherung von wenigen Sekunden auf dem Computer, so dass eine dauerhafte Kopie bzw. Vervielfältigung nicht gegeben ist.

 

Die U C Rechtsanwälte URMANN COLLEGEN fordern in der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadenersatz in Höhe von 250,- €. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

 

15,50 € Schadenersatz (wohl für entgangene Lizenzeinnahmen)

 65,00 € Aufwendungen für Ermittlung pauschal

169,50 € Rechtsanwaltskosten (Streitwert: 1.080,50 €).

 

Die vorgenannten Punkte zeigen deutlich, dass eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt erfolgen sollte.

Zudem bestehen meiner Ansicht nach weitere Zweifel an der Wirksamkeit der Abmahnung. Aufgrund des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, welches seit Oktober 2013 in Kraft ist, gelten für die Wirksamkeit einer Abmahnung weitere und strengere Voraussetzung als zuvor. Diese Voraussetzungen erfüllt die aktuelle Abmahnung der U C Rechtsanwälte URMANN COLLEGEN meiner Ansicht nach nicht.

Das Ziel der Verteidigung durch mich lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!

Für eine einen kostenlosen telefonischen Erstkontakt stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Hämmerling zur Verfügung. Sie erreichen mich auch am Wochenende zwischen 10:00 und 18:00 Uhr. Die Kosten der außergerichtlichen Verteidigung können Sie unter www.ABMAHNSOFORTHILFE.de einsehen. Ich vertrete Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden.  

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

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