Abmahnung BaumgartenBrandt i.A.d. MFA + Filmdistribution e.K. - "Mary and Max"

Abmahnung BaumgartenBrandt i.A.d. MFA + Filmdistribution e.K. - "Mary and Max"
22.11.2013263 Mal gelesen
Momentan verschickt die Kanzlei BaumgartenBrandt im Namen der MFA + Filmdistribution e.K. Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Mary and Max".

In dem Abmahnschreiben der in Berlin sitzenden Kanzlei BaumgartenBrandt wird dem betroffenen Anschlussinhaber vorgeworfen, dass er den Knetanmiationsfilm "Mary and Max" auf einem Filesharing-Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht hat. Diese öffentliche Zugänglichmachung erfolgte ohne Einwilligung der MFA  Filmdistribution e.K. und war somit illegal. Eine Besonderheit bei der Abmahnung ist, dass die Urheberrechtsverletzung nicht erst vor Kurzem erfolgte, sondern bereits im Jahre 2010 begangen wurde.

Was fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei BaumgartenBrandt von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 765,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der geforderte Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten (215,00 Euro) und dem Schadensersatz (550,00 Euro) zusammen. 

Ist der Anspruch der MFA  Filmdistribution e.K. schon verjährt?

Aufgrund der schon länger zurück liegenden Urheberrechtsverletzung (Jahr 2010) stellt sich jedoch die Frage, ob die Ansprüche der MFA  Filmdistribution e.K. schon verjährt sind. Vorliegend greift die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB. Die Frist von drei Jahren beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat bzw. hätte erlangen müssen gem. § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB. Hier muss also bezüglich der Einrede der Verjährung darauf abgestellt werden, wann die Rechteinhaberin von der Adresse des betroffenen Anschlussinhabers Kenntnis erlangt hat. 

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei BaumgartenBrandt im Auftrag der MFA Filmdistribution e.K. wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung des Filmwerks "Mary and Max" erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Jedoch ist es keine Lösung gar nicht auf die erhaltene Abmahnung zu reagieren. Welche Risiken Ihnen dann drohen, können Sie hier nachlesen: http://www.abmahnhelfer.de/was-ist-wenn-ich-die-abmahnung-ignoriere.

Sie sollten sich keinesfalls Ihre Verteidigungsmöglichkeiten wegen vorschneller Zahlung des Vergleichsbetrags oder Abgabe der Unterlassungserklärung verbauen. Auch sollten Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei BaumgartenBrandt aufnehmen. Stattdessen sollten Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem rechtlich beraten lassen. Die geltend gemachten Ansprüche müssen überprüft werden und es muss ermittelt werden, ob sie überhaupt bzw. in der geforderten Höhe bestehen. Des Weiteren ist Ihnen zur Abgabe einer abgeänderten Unterlassungserklärung zu raten. Diese modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die nötigsten Angaben beschränken.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei BaumgartenBrandt erhalten haben, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!