In dem Schreiben von Waldorf Frommer wird dem Betroffenen vorgeworfen das Musikalbum "Atlantis" von Andrea Berg auf einer Online-Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten zu haben. Insbesondere ist zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf einer Online-Tauschbörse gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Daher ist regelmäßig schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den betroffenen Anschlussinhaber auf die abgemahnte Datei dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Zur Erfüllung der Forderungen wird dem Abgemahnten eine sehr knapp bemessene Frist gesetzt.
Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?
Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Grundsätzlich ist es so, dass die Person haftet, die die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Gegen den Anschlussinhaber streitet die tatsächliche Vermutung, dass er der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Doch auch wenn der Abgemahnte nachweisen kann, dass er selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann er als sog. Störer für die von Dritten begangene Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Störer ist, wer durch das Zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Der Störer ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet den geforderten Schadensersatz zu zahlen. Der Anschlussinhaber kann sich hingegen von der Haftung befreien, wenn er beweisen kann, dass er alles Zumutbare unternommen hat, um zu verhindern, dass über seinen Internetanschluss Urheberrechtsverletzungen verübt werden. Dazu gehört die ausreichende Sicherung seines WLAN-Anschlusses sowie die Erfüllung der ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten.
Wie reagiere ich auf die Abmahnung?
Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung am Werk "Atlantis" von Andrea Berg erhalten haben, sollten Sie folgende Handlungstipps beherzigen:
1. Ruhe bewahren!
2. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
3. Nichts unterschreiben!
4. Nicht voreilig zahlen!
5. Anwalt aufsuchen!
6. Frist einhalten!
Sie sollten in jedem Fall einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der Prüfung der rechtlichen Ansprüche beauftragen. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und Ihnen bei der Abänderung der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten helfen. Abzuraten ist davon eines der im Internet befindlichen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verwenden, da diese meist den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen. Außerdem kann nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung getragen werden und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Melden Sie sich bei uns, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie zu erreichen und bieten Ihnen für die erste anwaltliche Einschätzung ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an.
Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!