Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Dads”

Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “Dads”
28.10.2013314 Mal gelesen
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer, die für Filesharing-Abmahnungen bekannt ist, im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen der US-amerikanischen Serie “Dads” ab.

Um was geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber der ermittelten IP-Adresse vorgeworfen die Serie "Dads" anderen Nutzern auf einer Online-Tauschbörse illegal zum Download angeboten zu haben. Zu beachten ist, dass durch das Herunterladen einer Datei von einer Online-Tauschbörse automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu und kann somit nur mit dessen Einwilligung erfolgen. Liegt eine solche Einwilligung nicht vor -wie es regelmäßig der Fall sein wird- ist eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen.

Was wird von dem Betroffenen gefordert?

Der Abgemahnte wird in dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert die abgemahnte Datei dauerhaft von seinem Computer zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen Vergleichsbetrag i.H.v. 469,50 € zu zahlen. Dieser Vergleichsbetrag beinhaltet die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite und den durch die Urheberrechtsverletzung entstandenen Schaden.

Wie sollte ich auf die Abmahnung reagieren?

Nach Erhalt einer solchen Abmahnung sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten keinesfalls Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen oder den pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 469,50 € voreilig bezahlen. Dadurch könnten Sie sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Auch sollten Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Vielmehr ist Ihnen zu raten einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Ihren Einzelfall rechtlich überprüfen und Ihnen sagen, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Außerdem kann Ihnen ein Rechtsanwalt bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt, helfen. Sie sollten in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen rechtlichen Verfahrens ausgeräumt werden kann. Wir raten aber davon ab eines der im Internet vorhandenen Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung zu verwenden, da diese häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und nicht auf Ihren persönlichen Fall zugeschnitten sind.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig ist es so, dass der Anschlussinhaber, der zuvor ermittelten IP-Adresse, pauschal in Haftung genommen wird. Es ist jedoch auch möglich, dass der Betroffene selbst gar nicht die Urheberrechtsverletzung begangen hat, sondern ein Mitbewohner von ihm. Sodann kommt eine sog. Störerhaftung in Betracht. Störer ist, wer die Urheberrechtsverletzung durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses mitverursacht. Der Störer ist grundsätzlich nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung der Serie "Dads" erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch für die erste anwaltliche Einschätzung Ihres Einzelfalls an. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 96535-855 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!