Abmahnung zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, Schulenberg&Schenk u.a. wg. des vermeintlich illegalen Down-/Uploads

Abmahnung zahlreicher Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer, Rasch Rechtsanwälte, Schulenberg&Schenk u.a.  wg. des vermeintlich illegalen Down-/Uploads
25.10.2013203 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Wir können Ihnen sehr gut helfen! Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Den Begriff der Abmahnung kennt man ursprünglich nur aus dem Arbeitsrecht. Er hat sich zwischenzeitlich aber im Urheberrecht als gängige Bezeichnung für Unterlassungsansprüche des Rechteinhabers an seinem Werk zur "Abstrafung" von Urheberrechtsverletzungen gegenüber Dritten durchgesetzt.

Solche Abmahnungen sind in der Regel immer gleich aufgebaut. Der Rechteinhaber verlangt durch eine Abmahnkanzlei wie Waldorf Frommer, Rasch oder Schulenberg & Schenk u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung, pauschalisierten Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten für die Verfolgung der Ansprüche des Rechteinhabers.

Durch sogenannte Anti-Piracy.Unternehmen wird die IP-Adresse eines Anschlussinhabers ermittelt und sodann über das Urhebergesetz ein Auskunftsanspruch begründet.

Es gibt zahlreiche Stellen, an denen eine solche Abmahnung durchaus angreifbar ist, weil sie entweder nicht rechtmäßig oder gerechtfertigt ist.

Eine solche Abmahnung ist zwar in der Regel so aufgemacht, dass man als Rechtslaie der Auffassung ist, sie sei unangreifbar.

Dem ist nicht so.

Notieren Sie sich die kurze Frist und suchen Sie dringend den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht, unterschreiben Sie und zahlen Sie nichts.

Lassen Sie sich helfen.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt