Bundesrat billigt Anti-Abzock-Gesetz

Bundesrat billigt Anti-Abzock-Gesetz
20.09.2013295 Mal gelesen
In Kürze wird es wohl zu einer spürbaren Entspannung auf dem Abmahnmarkt im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen durch das öffentliche Verfügbarmachen von urheberrechtliche geschützten Werken wie Filmen, Musik, Hörbüchern und Computer-Software (sog. Filesharing über Peer-to-Peer Netzwerke) kommen.

Wie der Bundesrat heute vermeldet, wurde das vom Bundestag verabschiedete Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken (auch Anti-Abzock-Gesetz) noch vor der Bundestagswahl am nächsten Wochenende gebilligt. Es wird also in Kürze in Kraft treten und jedenfalls für nach Inkrafttretende stattfindende Ermittlungsvorgänge Anwendbar sein.

Dies hat u.a. folgende Auswirkungen auf das deutsche Urheberrecht:

  • Es fällt der sog. fliegende Gerichtsstand im Urheberrecht gegenüber Verbrauchern in Fällen von Tauschbörsen Abmahnungen (Filesharing) weg.
  • Zukünftig ist die Höhe der Kosten für Rechtsanwälte für Abmahnungen aufgrund von Urheberrechts-Verletzungen durch Verbraucher auf einen Gegenstandswert von 1.000,- € gedeckelt, d.h., nach diesem Wert berechnen sich die Anwaltskosten, was nach den aktuellen Gebührenansätzen einem Betrag von 124,- € netto entspricht.

Weitere Informationen siehe unter http://www.harzheim.eu/urheberrecht-bundesrat-billigt-anti-abzock-gesetz/