Filesharing absurd

Abmahnung Filesharing
18.09.2013524 Mal gelesen
Wir möchten heute über einen absurden Fall im Rahmen der unzähligen Filesharing-Verfahren, denen wir tagtäglich begegnen, berichten. Ein kleiner Beweis dafür, dass keine Kosten und Mühen gescheut werden um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung regelrecht „durchzuboxen“.

Filesharing-Abmahnung von Rasch

Die Kanzlei Rasch mahnte einen unserer Mandanten wegen Filesharing ab. Unser Mandant bestritt die Daten heruntergeladen zu haben. Seine Ehefrau war die einzige Person, die noch Zugang zu dem Internetanschluss hatte. Es gab allerdings keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass diese für den Download verantwortlich war. Rasch bestritt sogar vor Gericht den potentiellen Zugriff der Ehefrau auf den Anschluss.

Klageerweiterung auf die Ehefrau

Daraufhin ordnete der Richter eine Beweisaufnahme an. Es sollte erst einmal abschließend geklärt werden, ob die Ehefrau nun Zugriff auf den Anschluss hatte oder nicht. Dies nahm Rasch dann zum Anlass die Ehefrau nun ebenfalls für das Filesharing anzuklagen. Die Kanzlei beantragte die Erweiterung der Klage vom Ehemann auf die Ehefrau. Eine recht widersprüchliche Reaktion, da Rasch zuvor noch behauptet hatte, dass die Frau auf keinen Fall Zugriff auf den Anschluss hatte. Wie sollte diese, ohne Zugriff zu haben, nun potentiell für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein?

Fazit: An diesem Fall kann man erkennen, wie teilweise verbissen nach einem Schuldigen in Filesharing-Fällen gesucht wird. Die Kosten, die durch ein solches Verfahren entstehen und nun durch die Klageerweiterung sehr wahrscheinlich in die Höhe getrieben werden, scheinen in keinem gerechten Verhältnis mehr zu der Tat zu stehen. Der Ausgang des Verfahrens ist noch offen. Das Urteil wird im Oktober erwartet.

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