Die Tobis Film GmbH & Co. KG lässt durch die Abmahnkanzlei Schutt Waetke vermeintliche urheberrechtliche Verstöße an dem Filmwerk "Snitch - Ein riskanter Deal" abmahnen.
Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten?
Die Abmahnkanzlei Schutt, Waetke fordert neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Erstattung von Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten.
Zu allererst ist es wichtig Ruhe zu bewahren.
Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
Notieren Sie sich die in der Regel kurzen Fristen.
Unterschreiben Sie nicht die anliegende Unterlassungserklärung und zahlen Sie nichts an die Abmahnkanzlei.
Nehmen Sie möglichst bald Kontakt mit einem fachkundigen Anwalt für Urheberrecht auf.
Bleiben Sie nicht untätig!
Wir können Ihnen sehr gut helfen. In ganz vielen dieser Fälle, ist es uns gelungen, die Forderung der Abmahnkanzlei ganz oder nahezu ganz zu beseitigen. Hierzu ist wichtig, dass der Mandant im Vorfeld keinerlei Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufgenommen und sich an den obigen Leitfaden gehalten hat.
Wir stehen Ihnen hierfür selbstverständlich gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.
Georg Schäfer
Rechtsanwalt