Abmahnung Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH für das Filmwerk “The Last Stand”

Abmahnung Sasse & Partner im Auftrag der Splendid Film GmbH für das Filmwerk “The Last Stand”
12.08.2013256 Mal gelesen
Eine Abmahnung kann sehr teuer werden. Lassen Sie sich von uns helfen. Unterschreiben Sie nichts, zahlen Sie nichts und nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf.

Haben Sie von der Kanzlei Sasse&Partner eine Abmahnung wegen des vermeintlich illegalen Down-/Uploads des Filmwerkes, dessen Rechteinhaber die Splendid Film GmbH ist, erhalten?


In der Regel wird die Abmahnkanzlei Sasse&Partner von Ihnen verlangen, eine Unterlassungs-/Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen und Schadensersatz-und Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 800,00 zu bezahlen.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei Sasse&Partner auf, sondern wenden Sie sich direkt an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht.

Machen Sie sich keine Sorgen! Wir raten Ihnen:

Notieren Sie sich die kurze Frist sorgfältig.

Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nicht die Unterlassungserklärung.

Verwenden Sie nicht eine pseudomodifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet.

Holen Sie sich dringend den Rat eines spezialisierten Anwaltes.

Es ist wichtig, dass Sie sich in diesen Fällen des Filesharings oder des vermeintlich illegalen Down-/Uploads von Musik- und Filmwerken durch eine fachkundige Kanzlei helfen lassen. Das Filesharing ist schon ein sehr spezielles und komplexes Rechtsgebiet, auf dem der von Ihnen beauftragte Anwalt durchaus Erfahrung braucht.

Wir sind in den Filesharing-Fällen ausgesprochen erfolgreich seit mehr als 6 Jahren tätig und haben jeden Tag mit der Abmahnkanzlei Sasse&Partner zu tun und wissen daher genau, wie wir Ihnen am Besten helfen können.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt