Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk; Forderung: 1253,01 €

Aktueller Mahnbescheid der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Filmwerk; Forderung: 1253,01 €
01.06.2013354 Mal gelesen
Uns erreichte in diesem Jahr bereits eine nicht unerhebliche Anzahl von Mahnbescheiden, die durch verschiedene Rechteinhaber über die Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag gegeben wurden.

Exemplarisch ist ein aktueller Mahnbescheid anzuführen, der im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH beantragt und erlassen wurde. In dem uns zur Überprüfung vorgelegten Mahnbescheid werden insgesamt Kosten in Höhe von 1253,01 € geltend gemacht. Als Anspruchsgrund werden hierbei jeweils der "Schadensersatz wegen Urheberrechtsverletzung" sowie die "Rechtsanwaltskosten wegen Urheberrechtsverletzung" genannt. Gegenstand der Abmahnung war hierbei ein Filmwerk.

Die gehäuften Anfragen bestätigen die zu beobachtende Tendenz, wonach die einschlägigen Kanzleien mehr und mehr dazu übergehen, die geltend gemachten Forderungen in den zuvor versendeten Abmahnungen auch gerichtlich einzuklagen.

Dies bestätigt einmal mehr die von uns schon seit langem vertretene These, dass "niemand vergessen wird", wenngleich auch noch im Stadium des gerichtlichen Mahnbescheidverfahrens Reaktionsmöglichkeiten und Verteidigungsoptionen offen stehen.

Jedoch sollte bereits bei Zusendung der Abmahnung reagiert werden. Insofern sind auch die zahlreichen Ratschläge in den verschiedenen Internetforen zur Problematik des Filesharings nicht richtig, in denen nach Ablauf von einigen Monaten nach Erhalt der Abmahnung behauptet wird,

"Ich  habe nicht reagiert, die Sache hat sich damit erledigt"

Dies ist definitiv nicht so. Vergessen hierbei wird nämlich, dass die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt.

Besonders wichtig ist es jedoch bei Erhalt eines Mahnbescheids richtig zu reagieren. Wird der Mahnbescheid ignoriert, erfolgt nach zwei Wochen der sog. Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides. Zwar besteht gegen diesen auch noch die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen Einspruch einzulegen, jedoch ist dieser sodann vorläufig vollstreckbar.

Es sollte daher nach Erhalt eines Mahnbescheides umgehend rechtlicher Rat eingeholt werden. In den meisten Fällen bietet sich sodann zunächst die Einlegung eines Widerspruches an. Auch dann ist es nach unserer Erfahrung noch möglich in Verhandlungen mit der Gegenseite zu treten. Jedoch sollte es soweit gar nicht erst kommen. Die Verteidigung in der Angelegenheit sollte daher bereits bei Erhalt einer Abmahnung beginnen.

Ist jedoch bereits ein Mahnbescheid in der Welt gelten folgende Verhaltensregeln:

-          Unbedingt feststellen, wann Ihnen dieser zugestellt wurde

-          Zweiwochen-Frist notieren

-          Anwaltlichen Rat (rechtzeitig) einholen

-          Ruhig bleiben

 

Ihr Vorteil:

-          Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung mit den bekannten Abmahnkanzleien

-          Persönliche und enge Beratung und Betreuung

-          Kostentransparenz von Anfang an und faires Pauschalhonorar

-          Bundesweite Vertretung

-          Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

Allgemein zum Thema Abmahnungen möchten wir auch auf unseren neuen Videoblog hinweisen.

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!