Abmahnung Kornmeier & Partner, Waldorf Frommer oder Sasse & Partner wegen Filesharing urheberrechtlich geschützter Werke

Abmahnung Filesharing
24.05.2013469 Mal gelesen
Nach unserer Beobachtung haben in den letzten Monaten Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing einer oder mehreren Folgen von TV-Serien stark zugenommen. Aktiv sind hier die Kanzlei Sasse & Partner und Waldorf Frommer. Aber auch einzelne Songs werden weiter abgemahnt.

So spricht seit einigen Monaten die Kanzlei Waldorf Frommer im großen Umfang Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing einzelner Folgen diverser TV-Serien (z.B. "How I met Your Mother", "Homeland", "Modern Family" oder "New Girl" für die Rechteinhaberin Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aus.

Den Empfängern des Schreibens von Waldorf Frommer wird vorgeworfen eine oder mehrere Folgen der jeweiligen Serie illegal im Internet in Tauschbörsen zum Download bereit gestellt zu haben und so eine Urheberrechtsverletzung gegenüber Twentieth Century Fox begangen zu haben. Aus diesem Grund wird der betroffene Internetanschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter enthält die Abmahnung ein Angebot zur außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags. Das Angebot berücksichtigt die Anzahl der Folgen und liegt regelmäßig zwischen 471,-- € bis 1316,-- €.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer ist jedoch nicht die einzige Kanzlei die Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing einzelner Serienfolgen ausspricht. Bereits seit geraumer Zeit spricht die Kanzlei Sasse & Partner Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharings einzelner Folgen von "The Walking Dead" für die WVG Medien GmbH aus. Das Schreiben ist in den für den Betroffenen wesentlichen Punkten inhaltsgleich. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weiter die Erledigung gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags angeboten. Sasse & Partner bietet einen Vergleich bei Zahlung von 800,-- € an.

Allerdings sind nicht nur Serienfolgen Gegenstand anwaltlicher Abmahnungen. Auch Computerspiele, Hörbücher, Musikalben, Spielfilme, Pornofilme sowie einzelne Musikwerke werden weiter abgemahnt.

So spricht z.B. die Kanzlei Kornmeier & Partner derzeit Abmahnungen wegen Filesharing des Songs "Passenger - Let Her Go" im Auftrag der Embassy of MusicGmbH aus. Auch hier wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert sowie Erledigung gegen Zahlung von 450,-- € angeboten. Abmahnungen wegen Filesharings nur eines Songs sind deshalb besonders "gefährlich", weil der Vorwurf häufig im Zusammenhang von Filesharing z.B. der German Top 100 Single Charts steht. In dieser Konstellation besteht die große Gefahr weitere Abmahnungen durch andere Kanzleien / Rechteinhaber zu erhalten.

Grundsätzlich gilt für alle anwaltlichen Abmahnungen wegen Filesharing: Es handelt sich nicht um reine "Abzocke" / "Betrug", sondern die Abmahnungen beruhen auf gesetzlichen Grundlagen aus dem Urheberrecht und müssen ernst genommen werden! Dies heisst im Umkehrschluss jedoch nicht, dass eine Verteidigung gegen die Abmahnung nicht möglich ist. Gerade in der letzten Zeit sind es eine Reihe von Gerichtsurteilen  ergangen, die eine Reihe von (neuen) Ansätzen ermöglichen.

Es ist daher ratsam, direkt nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharing einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren um die Verteidigungsmöglichkeiten, die Abwehr möglicher Folgeabmahnungen oder jedenfalls die Verringerung einer Zahlung zu erörtern.

Wir haben bereits tausende von Abmahnungen wg. Filesharing bearbeitet. Sie können uns telefonisch zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem erfahrenen Rechtsanwalt unter 0251 - 39 51 81 80 od. 069 - 900 25 940  erreichen. Daneben können Sie uns auch per Email (info@abmahnung-rechtsanwaelte.de ) kontaktieren. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückmeldung.