Die Kanzlei Bindhardt und Lenz mahnt aktuell (Ende April 2013) Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs des illegalen Anbieten des Musikalbums "Jung, brutal gutaussehend 2 von Kollegah und Farid Bang" ab. Auftraggeber ist die Firma Selfmade Records..
NICHT ZAHLEN - NICHT UNTERSCHREIBEN!
Bindhardt Lenz fordern für Ihren Auftraggeber Selfmade Records eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Schadensersatz von EUR 700,00 für den Lizenzschaden und die Anwaltskosten. Diese Vorgehensweise ist bei Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen üblich. Bei manchen Gerichten erhalten die Rechteinhaber für 1 Musikalbum über EUR 1.000,00 an Anwaltskosten sowie ca. EUR 2.000,00 Schadensersatz. Die EUR 700,00 erscheinen vor diesem Hintergrund relativ wenig. Dieses Schreiben ist inweder Abzocke noch Betrug im rechtlichen Sinne. Daher muss man entsprechend reagieren. Wir erläutern Ihnen die richtige Vorgehensweise.
WAS TUN?
Auf eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung müssen Sie schnellstmöglich reagieren, auch wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie "nichts gemacht" haben. Die Rechtslage ist sehr komplex und der Anschlussinhaber haftet auch dann, wenn er selbst gar nichts gemacht hat.
Bewahren Sie Ruhe! Rufen Sie uns sofort an. Wir sind eine Spezialkanzlei für urheberrechtliche Abmahnungen und können Ihnen helfen. Sie müssen sich dann um nichts mehr kümmern. Wir prüfen, ob in Ihrem Fall die Störerhaftung des Anschlussinhabers greift. Vielleicht haben Sie alles getan, um eine Urheberrechtsverletzung durch Dritte zu verhindern. Dies gilt insbesondere, wenn mehrere Personen den Internetanschluss nutzen oder ein WLAN betrieben wird.
Rufen Sie uns an. Die Ersteinschätzung ist bei einer Abmahnung von Rainer Munderoh kostenlos.
Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A.
Telefon 07171 - 18 68 66
- Hochspezialisiert
- Erfahrung mit über 17.000 Abmahnungen
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Mehr Informationen zu Abmahnungen im Internet unter www.abmahnungs-abwehr.de