Abmahnung Sasse & Partner / WVG Medien GmbH - Vorwurf von Filesharing einer Folge von "The Walking Dead" / Staffel 3

Abmahnung Filesharing
02.04.2013694 Mal gelesen
Die Serie "The Walking Dead" erfreut sich großer Beliebtheit; offenbar auch in Internettauschbörsen. Dies lässt sich dem Umstand entnehmen, dass die Kanzlei Sasse & Partner im Auftrag des WVG Medien GmbH in großer Anzahl Abmahnungen wegen Filesharing einzelner Folgen der Serie versenden.

Inhaltlich ist die Abmahnung von Sasse & Partner in den für den Betroffenen wesentlichen Punkten identisch mit denen anderer Kanzleien: Dem Betroffenen wird dargelegt, dass durch eine von der Rechteinhaberin WVG Medien GmbH beauftragten Ermittlungsfirma (konkret: Guardeley Limited) beweissicher ermittelt werden konnte, dass über eine bestimmte IP-Adresse eine Folge von "The Walking Dead" Dritten in Internettauschbörsen zum Download angeboten wurde.

Der jeweilige Provider habe dann - aufgrund einer gerichtlichen Anordnung - mitgeteilt, dass die jeweilige IP-Adresse zum fraglichen Zeitpunkt dem Internetanschluss des Abgemahnten zugeordnet gewesen sei.

Aus diesem Grund wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiter wird das Angebot unterbreitet, alle Forderungen gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrags von 800,-- € abzugelten.

In vielen Beratungsgesprächen mit Betroffenen von Abmahnungen durch Sasse & Partner wg. Filesharing einer Folge von "The Walking Dead" wird der Eindruck geschildert, es handele sich bei der Abmahnung um reine Abzocke / Betrug von Sasse & Partner / WVG Medien.

Hierzu muss gesagt werden: Sicherlich handelt es sich "Massenabmahnungen" und der Betrag einer Zahlung von 800,-- € für eine Folge einer Serie erscheint sehr hoch. Allerdings ändert dies nichts an der rechtlichen Zulässigkeit einer Abmahnung, der Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Zu der Forderung nach Zahlung von 800,-- € muss gesagt werden: Es handelt sich um ein Vergleichsangebot der Gegenseite. Dieser steht es grundsätzlich völlig frei, einen Betrag festzulegen, zudem die Sache erledigt werden kann. Die Höhe der Forderung ist auch nicht völlig "aus der Luft gegriffen". Sowohl die Höhe von erstattungsfähigen Anwaltskosten als auch Schadensersatz wird durch Teile der Rechtsprechung bestätigt.

Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass der Betroffene einfach "unterschreiben und zahlen" sollte. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Urteilen, die die Verteidigungsmöglichkeiten gegen Abmahnungen wegen Filesharing deutlich verbessert haben. Es gilt daher einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Einschätzung der Rechtslage und/oder Verteidigung gegen die Abmahnung zu beauftragen.

Als im Medienrecht / Urheberrecht spezialisierte Kanzlei verfügen wir über große Erfahrung in der Bearbeitung von "Filesharing-Mandanten" und haben bereits tausende von Abmahnungen wegen Filesharing bearbeitet.

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