Abmahnung von Ramon Witter |Wettbewerbsrecht

Abmahnung von Ramon Witter |Wettbewerbsrecht
21.03.2013397 Mal gelesen
Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Rechtsanwälte Werdemann & von Rüden aus Berlin im Auftrag des Herrn Ramon Witter vorgelegt.

Gegenstand der Abmahnung des Herrn Ramon Witter ist  einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht  (falsche Wirderrufsbelehrung, 40 € Klausel, fehlerhafte AGB).

Betroffenen ist anzuraten, die Abmahnung des Herrn Ramon Witter überprüfen zu lassen. Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgefertigte Unterlassungserklärung!

Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich begangen worden, gilt es den Schaden zu begrenzen. Ein etwaiger Internetauftritt muss dann rechtssicher gestaltet werden.

Soweit der Verstoß abgestellt wurde (z.B. die AGB und/oder Widerrufsbelehrung durch einen Fachanwalt angepasst wurden) kann über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachgedacht werden. Diese ist im Hinblick auf den Einzelfall zu modifizieren, damit der Abgemahnte sich nicht weiter als nötig bindet und weiterer finanzieller Schaden verhindert wird.

Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, sollte möglichst frühzeitig ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kontaktiert werden. Die Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs oder wegen Markenverletzung fällt in den Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz.

Tausende Mandate, welche uns allein in den Bereichen desUrheberrechts, Wettbewerbsrecht oder Markenrechts übertragen wurden garantieren eine versierte und optimale Vertretung Ihrer Interessen.

Erste Hinweise und Tipps für eine angemessene Reaktion auf die Inanspruchnahme finden Sie unter Abmahnung bzw.

Wir vertreten Sie bundesweit.  Kontaktieren Sie uns unverbindlich und - abgesehen von den jeweils anfallenden Telefongebühren Ihres Telefontarifs - kostenlos.