Abmahnung | Schulenberg Schenk | Eronite Media LTD

Abmahnung | Schulenberg Schenk | Eronite Media LTD
18.02.2013395 Mal gelesen
Diese Woche sind wir mehrfach mit der Abwehr von Abmahnungen der Eronite Media LTD, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, beauftragt worden.

Diese Woche sind wir mehrfach mit der Abwehr von Abmahnungen der  Eronite Media LTD, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk, beauftragt worden.

Gegenstand der Abmahnung sind Urheberrechtsverletzungen auf Internettauschbörsen, die  die Betroffenen angeblich über Internet-Tauschbörse begangen haben sollen.

Die Betroffenen werden sodann aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.298,00 € zu zahlen.

Welche Reaktionsmöglichkeiten gibt es?

Wer eine Abmahnung von Schulenberg & Schenk  im Namen der Eronite Media LTD erhalten hat, sollte sich dringend von fachkundigen Anwälten beraten lassen. Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne weitere Prüfung unterschrieben werden. Es wird ein sehr hohe Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 € festgelegt. Ferner enthält die Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis. Die Abmahnung sollte durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüft werden.

 

Schnelle und kompetente Hilfe:

Die Rechtsanwälte von Internetrecht-NRW.de bieten Ihnen eine schnelle und kompetente Hilfe. Wir verfügen über die Erfahrungen aus tausenden von Abmahnungsfällen. Ziel unserer Beratung ist es, Risiken für die Abgemahnten zu minimieren und eine kostengünstige und abschließende Regelung zu finden.

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein erstes Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Ein Abwarten führt nur zu zusätzlichen Kostenrisiken - Lassen Sie uns über Ihren Fall sprechen!

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail:
info@ra-kreuztor.de