Abmahnung Waldorf Frommer für Sony Music wegen „The Truth About Love – Pink“

Abmahnung Waldorf Frommer für Sony Music wegen „The Truth About Love – Pink“
14.02.2013359 Mal gelesen
Ich habe mich im Wesentlichen seit mehr als 6 Jahren auf das Urheberrecht und dort auf das Filesharing spezialisiert. Ich helfe denjenigen, die eine Abmahnung wegen des vermeintlich illegalen Downloads von Musik- oder Filmwerken erhalten haben. Nichts zahlen! Nichts unterschreiben!

Ich kann Ihnen gut helfen!!

Derzeit mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von Sony Music Entertainment Germany GmbH für die Musikgruppe Pink, deren neuestes Album "The Truth About Love" wegen des Vorwurfs des illegalen Down-/Uploads in sog. Internettauschbörsen und damit verbundenen Urheberrechtsverletzung ab. Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, keine Panik! Wir können Ihnen helfen!

In der Regel wird man Ihnen gegenüber Unterlassungsansprüche, Schadensersatzansprüche und Rechtsanwaltskosten geltend machen.

Dabei sind die Zahlungsansprüche ganz erheblich. Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verlangt in der Regel Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten von  € 956,00.

Wir können nur dringend empfehlen, die Ihnen vorliegende Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben und auch keine Zahlungen vorzunehmen. Auch wenn deren Abmahnung mit sehr viel Rechtssprechung geschmückt ist, so betrifft der urheberrechtliche Anspruch auch von Sony Music Entertainment Germany GmbH jedes Mal nur den konkreten Einzelfall.

Vor Jahren war hier noch die Einleitung eines Strafverfahrens und die Ermittlung durch die Staatsanwaltschaft erforderlich. Der Staatsanwaltschaft gegenüber musste dann der Provider Auskunft erteilen. Mittlerweile sind sich die Experten einig, dass sich der Auskunftsanspruch direkt aus dem UrhG ergibt. Bisher war allerdings die Dringlichkeit der Urheberrechtsverletzung zwingende Voraussetzung dafür, dass der Provider tatsächlich Auskunft erteilen musste.

Dies ist durch die neueste BGH-Entscheidung aufgeweicht. Heutzutage ist praktisch der Provider immer verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Dennoch verfallen Sie nicht in Panik!

Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer, sondern an einen fachkundigen Anwalt für Urheberrecht, der auf Ihrer Seite ist.


Wir stehen hierfür gerne zur Verfügung und empfehlen Ihnen unseren Rat. Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns auch gerne an.

Georg Schäfer Rechtsanwalt