BMJ-Gesetzesentwurf: Filesharing-Abmahnungen werden sich bald nicht mehr lohnen

Abmahnung Filesharing
06.02.2013664 Mal gelesen
Bereits vor einigen Tagen haben wir über einen neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung berichtet, der heute (06.02.2013) ins Parlament eingebracht werden soll. Nach meiner Einschätzung wird er auch bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen im Internet zu einer Deckelung der Abmahngebühren führen.

Der neue Gesetzesentwurf des Anti-Abzock-Gesetzes sieht vor, dass der Streitwert in Urheberrechtssachen in der Regel 1.000 Euro beträgt. Bei diesem Streitwert fallen lediglich Abmahngebühren in Höhe von 155,30 Euro an.

 

Dies setzt allerdings voraus, dass eine Privatperson abgemahnt worden ist. Darüber hinaus darf die Deckelung der Abmahngebühren nicht "unbillig", also nicht unangemessen sein. Der Gesetzentwurf verweist dabei auf die "besonderen Umstände des Einzelfalls" sowie die Anzahl oder Schwere der Rechtsverletzungen.

  

Deckelung der Abmahngebühren läuft nicht ins Leere

Auch wenn es sich dabei um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, so gehe ich nicht davon aus, dass die Deckelung der Abmahnkosten erneut leer läuft.

 

Zwar werden Abmahnanwälte und die Musikindustrie sich dadurch zunächst nicht abschrecken lassen und weiterhin in ihren Abmahnungen hohe Gebühren fordern.

 

Aber die Gerichte werden dem künftig nicht mehr einfach folgen können. Sie würden ansonsten die Intentionen des Gesetzgebers missachten. Dem Gesetzgeber geht es hier eindeutig darum, die überzogenen Abmahnungen gerade im Bereich des Filesharings einzudämmen. Er war mit der bisherigen Praxis unzufrieden, nach der die Rechsprechung häufig Abmahnkosten in Höhe von 2.500 Euro gebilligt haben. Die Gerichte könnten daher die unbestimmten Rechtsbegriffe künftig nicht einfach so auslegen, dass sich gar nichts ändert. Denn bei der Auslegung einer Bestimmung müssen auch die Intentionen des Gesetzgebers berücksichtigt werden.

 

Kein Ausweichen auf Schadensersatz

Die Plattenfirmen werden normalerweise nicht stattdessen auf hohe Schadensersatz Forderungen zurückgreifen können. Denn ist nur derjenige schadensersatzpflichtig, der selbst Musik- und Filmdateien illegal getauscht hat. Solange die Firmen nur den Anschlussinhaber kennen, zum Beispiel die Eltern, und nicht wissen, wer im Haushalt die Urheberrechtsverletzungen begangen hat, können sie auch keinen Schadensersatz durchsetzen. Eltern haben auch keine Pflicht, regelmäßig die Computer ihrer Kinder zu kontrollieren.

 

Fazit:

Letztendllich werden die Kanzleien daher wohl feststellen, dass sich das Abmahnen als Massengeschäft nicht mehr lohnt. Entweder werden die Kanzleien dann von den Firmen direkt bezahlt oder sie werden massiv Personal entlassen müssen.

 

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