Hoffnung bei Abmahnung Urheberrechtsverletzung Waldorf Frommer Filesharing im Auftrag der Rechteinhaber: Telekom bestätigt missbräuchliche Nutzung des

Hoffnung bei Abmahnung Urheberrechtsverletzung Waldorf Frommer Filesharing im Auftrag der Rechteinhaber: Telekom bestätigt missbräuchliche Nutzung des
13.12.20121618 Mal gelesen
Abmahnung erhalten? Sie sollen eine Urheberrechtsverletzung begangen haben und jetzt Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren bezahlen? Sie sind unschuldig?

Viele Anschlussinhaber erhalten Abmahnungen wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, die von ihrem Anschluss aus begangen worden sein sollen. Nicht selten wissen die Anschlussinhaber gar nicht, worum es in der Abmahnung eigentlich geht, weil Sie z.B. den Titel, Film, oder die Software überhaupt nicht kennen, welche von Ihrem Anschluss aus zugänglich gewesen sein soll. Oftmals wird vermutet, ob es am Router liegen könnte. Haftungsfragen schießen betroffenen durch den Kopf. Unsere Beiträge dazu finden Sie hier:

Könnte es vielleicht am benutzten Router liegen?

Wie sieht es eigentlich mit der Haftung des Anschlussinhabers aus?

 

In einem aktuellen Fall wurde ein Anschlussinhaber durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte abgemahnt. Der Abgemahnt war sich keinerlei Schuld bewusst und wandte sich an seinen Internetprovider, die Deutsche Telekom AG.

Telekom bestätigt missbräuchliche Nutzung des Internet-Zugangs

Der Inhaber des Internetanschluss hatte auf seine Nachfrage hin diese Nachricht erhalten:

 

"Sehr geehrte/r ...,

vor einiger Zeit haben wir Ihnen bereits über das E-Mail Postfach Ihres Zugangs (****@t-online.de) mitgeteilt, dass von Ihrem Anschluss unerwünschte Zugriffe auf fremde Systeme erfolgt sind.

In diesem Zusammenhang haben wir Ihren Internet-Zugang wieder eindeutig als Quelle identifiziert. Dies ist möglich, da bei jeder Einwahl ins Internet Ihrem Router eine IP-Adresse zugewiesen wird. Somit lässt sich die verknüpfte IP-Adresse und der Zeitpunkt der Einwahl eindeutig Ihrer Zugangsnummer zuordnen.

Daher unsere dringende Bitte: Prüfen Sie unbedingt Ihren Computer, um die missbräuchliche Nutzung Ihres Zugangs zu unterbinden. Um Sie hierbei zu unterstützen, haben wir den E-Mail-Verkehr (Port 25) eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie derzeit über E-Mail-Programme, wie zum Beispiel Microsoft Outlook zwar weiterhin E-Mails empfangen können, jedoch wurde der Versand über die Server von Drittanbietern eingeschränkt. Das Versenden über ihre '@t-online.de E-Mail Adresse und die Verwendung von E-Mail Portalen wie beispielsweise unserem E-Mail Center: Link. httbs://emaiII-online.de sind hiervon nicht betroffen.

WICHTIG:
Weiterhin raten wir Ihnen, abschließend alle Passwörter zu ändern, um sich und Ihren Internet- Zugang, die Infrastruktur der Telekom und andere Internet-Nutzer nicht weiter zu gefährden. Denken Sie dabei auch an das Zugangspasswort in Ihrem Router und die Passwörter für alle E-Mail-Adressen. Vergessen Sie dabei nicht etwaige Passwörter für Onlinebanking, eBay, Amazon usw., falls Sie solche Dienste nutzen. (Hinweis: Dies darf nur von einem Rechner aus erfolgen, der garantiert frei von Viren und Trojanern ist, sonst werden die neuen Passwörter gleich wieder von dem Angreifer ausgelesen!)

Persönliche Hilfe:
Sofern Sie Ihr Sicherheitsproblem nicht selbst lösen können, empfehlen wir Ihnen, einen Fachmann hinzuzuziehen. Hilfe und Unterstützung bei Konfigurationsfragen, Virenbefall und allen Fragen rund um das Thema Sicherheit bieten Ihnen auch die Experten unseres Serviceportals unter: httb://www.t-online.de/sicherheit

Nützliche Informationen zum Thema Internet-Sicherheit haben wir auch im beigefügten Merkblatt und auf unseren Internet-Seiten unter htto://www.t-online.de/abuse und http://costmaster.t-online.de/mailversandsperre/id 21638046 für Sie zusammengestellt.
Beachten Sie bitte, dass es in vielen Fällen nicht ausreicht, Schadsoftware nach einer Infektion mit einem Virenscanner zu entfernen. Auch die eventuell von der Schadsoftware hinterlassenen Komponenten wie Backdoors oder Registrierungseinträge im Betriebssystem müssen beseitigt werden.

Virenscanner einsetzen:
Wenn Sie noch keine gute Schutzsoftware haben, empfehlen wir Ihnen unser Sicherheitspaket mit Norton 360 für nur 2,95€ im Monat. Diesen TÜV-geprüften Rundumschutz finden Sie unter: hap://www,telekom.dejsicherheitspaket.

Einschränkung freischalten:
Um die Sperre wieder aufheben zu lassen, wenden Sie sich bitte an unser Abuse Team, erreichbar unter: E-Mail: abuse@telekom.de, Telefax: 06151-680-9399, Internet: htto://www.t-online.de/abuse/freischalten Folgende Daten sind für die Aufhebung der Sperre erforderlich: Ihre Zugangsnummer/ Kontakt E-Mail Adresse, falls diese von der *@t-online.de E-Mail-Adresse abweicht(Wichtig, ohne Kontakt E-Mail-Adresse können wir das Schreiben leider nicht zeitnah bearbeiten.).

Schützen Sie sich umfassend vor den Internetgefahren, damit Sie in Zukunft sicher surfen können. Wir bedauern sehr, dass wir mit dieser Einschränkung reagieren mussten und gehen davon aus, dass Sie schon bald wieder uneingeschränkt E-Mails versenden können.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

Deutsche Telekom
Abuse Team"

 

Missbrauch des Internetanschluss steht damit fest

Der Abgemahnte wird sich jetzt gegen die Forderungen im Abmahnschreiben verteidigen. Fest steht, dass ein Missbrauch des Anschlusses vorliegt. Wir werden weiterhin darüber berichten, ob sich der Abgemahnte erfolgreich gegen die Abmahnung verteidigen konnte. Es ist in jedem Falle ratsam beim Provider nachzufragen, ob zum angeblichen Tatzeitpunkt ein Missbrauch des Anschlusses möglich gewesen sein konnte.

Fordern Sie im Falle eines Missbrauchs eine Bestätigung Ihres Providers an!

Wir beraten Sie gern.

 

Abmahnung erhalten?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Wir prüfen Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und rufen Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten. Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie. Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nennen wir Ihnen auch unser Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbaren wir ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Wir klären Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen möchten oder nicht. 

Wir haben Erfahrung aus über 5.000 Beratungen in Sachen Abmahnungen. 

Die Kanzlei Gerstel ist eine Fachanwaltskanzlei, speziell für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. 

Wir wissen, wie auf die Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung zu reagieren ist. 

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter www.abmahnspezialist.de