Herunterladen von geschützten Musik-Snippets: Bald keine Urheberrechtsverletzung mehr?

Abmahnung Filesharing
07.12.2012331 Mal gelesen
Internet-Nutzer dürfen bislang nicht einfach urheberrechtlich geschützte Musik verwenden. Das könnte in naher Zukunft anders werden.

Wer derzeit urheberrechtlich geschützte Musik etwa über Tauschbörsen im Internet verbreitet, muss mit einer teuren Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung rechnen. Dabei werden ihm die Kosten für die Abmahnung in Rechnung gestellt. Häufig muss er auch noch Schadensersatz leisten. Dies gilt auch dann, wenn es sich nur um kleine Ausschnitte auf Musikvideos in Form von einem sogenannten Snippet handelt.

 

Das soll sich nach einer aktuellen Meldung bei Reuters angeblich bald ändern. Demzufolge spricht sich die EU-Kommission für eine Änderung des Urheberrechtes in der Weise aus, dass mindestens 30 Sekunden eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes als Snippet ohne das Einverständnis des Rechteinhabers legal heruntergeladen und verwendet werden darf. Dies soll dann als Fair Use (fairer Gebrauch) anzusehen sein. Diese Novellierung soll für das Jahr 2014 vorgesehen sein. Wir werden Sie darüber auf dem Laufenden halten, inwieweit diese Vorschläge tatsächlich umgesetzt werden.

 

Wir sind der Auffassung, dass das gegenwärtige Urheberrechteiner grundlegenden Reform bedarf. Nutzer die nicht in kommerzieller Absicht sondern für private Zwecke z.B. durch das Herunterladen von YouTube-Videos handeln, werden häufig unnötig kriminalisiert. Hier steht ein dringender Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Das wird daran deutlich, dass im Filesharing-Bereich auch unschuldige Nutzer allzu schnell in die Fänge der Abmahnindustrie geraten.