VORSICHT! Stern TV mit Günther Jauch rät zur Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung im Falle einer möglichen Abmahnung wegen Filesharing durch Rechtsanwalt Rasch/ Rechtsanwälte Rasch

Abmahnung Filesharing
30.07.20094692 Mal gelesen

In der gestrigen Sendung "Stern-TV" mit Günther Jauch wurde das Thema Filesharing mit dem Protagonisten Rechtsanwalt Rasch aus Hamburg beleuchtet und hinterfragt. Dabei wurde auf die Möglichkeit der Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung nicht nur hingeweisen, sondern diese sogar empfohlen.

Hier ist allerdings höchste Vorsicht geboten, da die rechtlichen Konsequenzen die eine solche vorbeugende Unterlassungserklärung hat, nicht erläutert wurden. Zunächst muss beachtet werden, dass die Abgabe der vorbeugenden Unterlassungserklärung die Schadensersatzforderung der Musikindustrie nicht ausräumt. Diese bleibt bestehen. Ebenfalls ohne Einfluss ist die Abgabe auf ein Strafverfahren. Das heisst, dass die Polizei den Rechner, mittels dessen das Filesharing betrieben wurde, weiterhin beschlagnahmen kann, wenn eine entsprechende Anordnung erfolgt. In strafrechtlicher Hinsicht kann die Abgabe einer strafbewehrte Unterlassungserklärung sogar dazu führen, dass ein Srafverfahren gerade deswegen eingeleitet wird, da man ja auf sich aufmerksam macht.

Viel wietergehender sind in der Regel jedoch die zivilrechtlichen Konsequenzen, die eine solche Abgabe herbeiführt und die die Musikindustrie mit Wohlwollen sieht. Mit der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Abgebende, nie wieder illegal MP3 herunterzuladen und anzubieten. Macht er dies nach Abgabe der Erklärung dennoch, dann wird eine sogenannte Vertragsstrafe ausgelöst. Und zwar für jeden Einzelfall, d.h. für jeden Titel in voller Höhe (zwei Lieder = 10.002 €). Nun ist es so, dass man als Erwachsener Herr der Lage sein sollte, nachdem man eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Leben jedoch Minderjährige im Haushalt so darf bezweifelt werden, ob diese bereits in der Lage sind, die Konsequenzen ihres Tuns nachzuvollziehen. Dies ist insofern von Bedeutung, als dass Eltern für ihre Kinder haften, wenn sie diese nicht 24 Stunden am Tag kontrollieren.

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung gegenüber der Musikindustrie sollte daher erst nach eingehender Prüfung des Sachverhalts erfolgen, da ansonsten die Gefahr höherer Strafen besteht, von denen die Musikindustrie und letztlich deren Anwälte profitieren!

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