ebay Händler aufgepasst: wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Frau Ines Martin durch Rechtsanwalt Tawil gegenüber ebay Händler.

Abmahnung Filesharing
06.11.2012751 Mal gelesen
Uns liegt erneut eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Ines Martin, vertreten durch Rechtsanwalt Tawil, gegenüber einem ebay Händler wegen Verstoßes gegen die sog. 40 Euro Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Die Abmahnerin handelt bei ebay unter dem Mitgliedsnamen  "Ines360".

Aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB ergibt  lediglich, dass Händler in den dort genannten Fällen in zulässiger Weise eine entsprechende Kostentragung vereinbaren können. Die Wertgrenze für eine solche Vereinbarung liegt bei 40,-€. Darüber hinaus können die Rücksendekosten dem Verbraucher nicht pauschal auferlegt werden. Die Vereinbarung einer solchen Kostentragungspflicht ist für selbige zwingende Voraussetzung. Die Vereinbarung kann nach Auffassung vieler Gerichte nicht im Belehrungstext selbst gesehen werden. Diese gibt lediglich die -vermeintlichen- Widerrufsfolgen an. Es handelt sich insoweit, bereits dem Wortsinn her um eine Belehrung, nicht hingegen um eine Vereinbarung. Die Darstellung von nicht vereinbarten Vertragspflichten als Folgen eines Widerrufs ist für den Verbraucher irreführend. Dieser wird insoweit ggf. von einer Ausübung seines Rechts Abstand nehmen bzw. die Versandkosten tragen. Die Verwendung einer solchen Widerrufsbelehrung, ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zur Kostentragungspflicht, ist gesetzeswidrig (bspw. LG Bochum, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: I-17 O 106/09, LG Dortmund, 26.07.2009, Az.: 16 O 46/09).

Dies ändert sich nach Auffassung des OLG Hamm auch nicht dadurch, dass die Widerrufsbelehrung bspw. in den AGB schlicht wiederholt wird (vgl. OLG Hamm v. 02.03.2010 - I-4 U 180/09).


Die Abmahnerin setzt für die Abmahnung einen Gegestandswert von 10.000,00 € an.

Eine Fristverlängerung wird kategorsich ausgeschlossen.

Innerhalb der Unterlassunsgerklärung wird eine starre Vertragsstrafe von 5.010,00 € und die Übernahme der Anwaltskosten gefodert.


Lassen Sie sich beraten!

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt René Euskirchen

www.ra-euskirchen.de