Abmahnung Sasse und Partner - Zambezia – Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen

Abmahnung Sasse und Partner - Zambezia – Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen
18.10.2012651 Mal gelesen
Abmahnung Sasse und Partner – Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen

Film: Zambezia 

Mit Schreiben vom 17.10.2012 sprechen die Rechtsanwälte Sasse & Partner Abmahnungen wegen des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen im Namen der Splendid Film GmbH aus.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 800,00 Euro gefordert.

Eine Abmahnung von Sasse und Partner sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. Gleichzeitig gilt aber auch, dass nicht vorschnell Zahlungen oder Unterschriften geleistet werden sollten. Gerade im Hinblick auf die den Abmahnungen regelmäßig beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Mit der ungeprüften Unterzeichnung dieser Unterlassungserklärung würden Sie unter Umständen ein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses sollte allerdings in jedem Fall vermieden werden, sodass die Unterlassungserklärung in jedem Fall zu modifizieren ist, damit die daraus bestehenden Gefahren so gering wie möglich gehalten werden.

 

Unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen

Die Abmahnung wird ausgesprochen, da die Rechtsanwälte Sasse und Partner davon ausgehen, dass Sie oder eine dritte Person über Ihren Internetanschluss ein Filmwerk in Tauschbörsenangebot unerlaubt angeobte hat. Es wird konkret vorgeworfen, den Film "Zambezia" innerhalb einer Tauschbörse anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten zu haben. Dies ist regelmäßig schon dann der Fall, sofern dieser Film oder ein anderes Werk selbst heruntergeladen wird. Gerade durch diesen Download findet im Hintergrund der Tauschbörse ein Upload statt, durch den die Möglichkeit für andere Tauschbörsenuzter geschaffen wird, das Werk ebenfalls herunterzuladen.

 

Ansprüche aus der Abmahnung von Sasse und Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung

Sollte der Film Zambezia nicht durch Sie selbst zum Download bereit gestellt worden sein, kann grundsätzlich die Haftung vermindert, wenn nicht sogar vollständig ausgeschlossen werden. Sofern zugleich auch ein W-LAN-Netzwerk betrieben wird und die notwendigen und von der Rechtsprechung geforderten Sicherungsvorkehrungen unternommen wurden, können sämtliche Ansprüche wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung zurückgewiesen werden.

 

Sollte die Sicherungsvorkehrungen nicht vollständig eingerichtet worden sein, kann die Haftung in jedem Fall gemindert werden. 

Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden.

 

Wichtig ist stets die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung innerhalb der sehr kurz bemessenen Fristen. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Durch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung würden Sie die Schuld anerkennen. 

Eine Abmahnung von Sasse und Partner sollte keinesfalls ignoriert werden. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.

  

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Allgemeine Informationen über Abmahnungen der Sasse und Partner Rechtsanwälte.