Die Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt spricht aktuell urheberrechtlicheAbmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen aus. Den Betroffenen wird vorgeworfen, den Musiktitel "Summer of Love - Cascada" unerlaubt innerhalb von Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Der gegenständliche Musiktitel ist Bestandteil der VA Bravo Hits Vol. 77.
Mir liegt eine aktuelle Abmahnung vom 20.7.2012 vor, in der die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Erstattung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren gefordert werden.
Hinsichtlich der zu erstattenden Gebühren werden großzügige Ausführungen getroffen. Im Ergebnis wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages von 450,00 Euro gefordert.
Lassen Sie sich von den pauschalen Ausführungen in der Abmahnung nicht verunsichern. Es ist stets in jedem Einzelfall zu prüfen, ob tatsächlich eine Haftung in Betracht kommt. Sofern der Urheberrechtsverstoß selbst nicht begangen wurde, kann die Haftung bereits reduziert werden. In diesem Fall wäre zu klären, ob ggf. eine abgeschwächte Haftung als sog. Störer besteht, die zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche könnten in diesem Fall zurückgewiesen werden.
Eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen der Rechtsanwaltsgesellschaft WeSaveYourCopyrights sollte keinesfalls ignoriert werden.
Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren. In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen oder gar den ausgewiesenen Vergleichsbetrag zahlen. Sofern kein vollständiger Haftungsausschluss in Betracht kommt, kann in nahezu jedem Fall eine Minderung der Vergleichssumme erzielt werden.
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