Weitere aktuelle Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch die Rechtsanwälte Komning vom 04.10.2012

Abmahnung Filesharing
09.10.2012922 Mal gelesen
Die neue Bundesligasaison ist noch frisch und die ersten Abmahnungen durch die Sky Deutschland Fernsehen GmbH liegen uns bereits vor.

Im Rahmen eines Beratungsmandates wurde uns erneut eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH vom 04.10.2012 vorgelegt. Vorgeworfen wird dem Adressaten am 22.09.2012 das Fussball Bundesligaspiel 1. FC Schalke 04 gegen Bayern München in seiner Betriebsstätte gezeigt zu haben.

 

Dem Adressaten wird auch in dieser Abmahnung vorgeworfen, in der von ihm betriebenen gastronomischen Einrichtung ohne erforderliche Genehmigung Fußballsendungen seinen Gästen zugänglich gemacht zu haben, an denen die exklusiven Rechte der Vorführung der Sky Deutschland GmbH zustehen.

 

Vom Abgemahnten wird ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € gefordert, soweit eine erste Teilzahlungsrate bis zu einem bestimmten Datum eingeht. Andernfalls behält sich Sky die Geltendmachung höherer Ansprüche vor. So wird darauf verwiesen, dass die Ansprüche der Firma Sky bei einer Gaststätte mittlerer Größe im Falle der widerrechtlichen Öffentlichen Zugänglichmachung mit einem Betrag in Höhe von mindestens 4979,80 € zu bemessen wären.

 

Ungewöhnlich erscheint die Darlegung des Anspruchsgrundes, der u.a. auf das Wettbewerbsrecht gestützt wird. Dies ist nicht nachvollziehbar, da ein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Gastwirt und der Firma Sky nach diesseitiger Ansicht nur schwer zu erblicken ist.  

 

Ferner wird die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung gefordert.

 

Nicht selten kommt es jedoch in diesem Zusammenhang vor, dass unsere Mandanten beteuern, das Programm des Fernsehsenders Sky definitiv nicht gezeigt zu haben. So wird durch die Mandanten auch regelmäßig angegeben, dass die in den Abmahnungen genannten Feststellungen hinsichtlich der Größe des Gastraumes sowie die Anzahl der Gäste zu den streitgegenständlichen Zeiträumen erheblich von den eigenen Wahrnehmungen abweichen.

 

Da die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG im Falle der Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung nach unserer Erfahrung konsequent Anträge auf Erlass von einstweiligen Verfügungen stellt, sollte grundsätzlich erwogen werden, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung, nach erfolgter Überprüfung des Sachverhaltes, abzugeben.

 

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG erhalten haben, so können wir Ihnen nur anraten, dass diese im Detail geprüft werden sollte.

 

Bitte unterzeichnen Sie auf gar keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht, da durchaus Fälle bekannt sind, in denen einstweilige Verfügungen mit Erfolg erlassen worden sind.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten zusammenfassend die folgenden Grundregeln, die ausnahmslos zu beachten sind:

  • . Fristen notieren und einhalten
  • . Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • .Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • . Lassen Sie sich rechtlich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Kollegen beraten
  • . Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • . Ruhig bleiben

Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen sicherlich schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Wir schauen auf über eintausend bearbeitete Abmahnverfahren zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer neu gestalteten Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de

In unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de berichten wir nahezu täglich über aktuelle Fälle und Abmahnungen.

In Notfällen können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.

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