wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei HWK für Binary Services GmbH

wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei HWK für Binary Services GmbH
17.08.2012653 Mal gelesen
Wir haben in den letzten Tagen eine ganze Reihe an Abmahnungen der Binary Services GmbH vorgelegt bekommen, die von der Kanzlei HWK, Rechtsanwalt H.-W. Kallert ausgesprochen wurden.

Mit dem Abmahnschreiben wurden Unternehmen in Anspruch genommen,die in ihrem Facebookprofil kein Impressum vorgehalten haben sollen.

Uns liegen auch solche Fälle vor, in denen durchaus darüber diskutiert werden wird - sollte es zu weiteren Auseinandersetzungen kommen -, ob hier schlicht Inhalte von der Abmahnerseite übersehen wurden...

Zudem ist unserer Auffassung nach immer genau zu prüfen, ob und inwieweit die erhobenen Ansprüche korrekt erhoben wurden und ob und inwieweit eventuell der Vorwurf der Rechtsmissbräuchlickeit entgegengehalten werden könnte.

Einige grudsätzliche Indizien finden sich auf der Seite www.abmahnung-blog.de beschrieben.

In den Abamhnungen wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, zu der auch direkt ein Entwurf mit vorgelegt wird, der allerdings deutlich zu weitgehende Verpflichtungen mit sich bringen würde, wenn die mit dem Abmahnschreiben benannten Ansprüche bestehen würden. Daher empfiehlt es sich, ganz genau darüber nachzudenken, ob die Unterlassungserklärung so abgegeben werden soll oder welche anderen Optionen gegeben sind.

Haben Auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, so kontaktieren Sie uns gerne, um sich zunächst über die Möglichkeiten und Risiken einer Reaktion oder Nichtreaktion zu informieren.

Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Tel. 0511 47 39 060, Email: Boenig@recht-freundlich.de

Weitere Informationen rund um die Themen Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht und Urheberrecht finden Sie auf der Seite www.abmahnung-blog.de.