Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werke

Getty Images - Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen unlizenzierter Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützter Werke
16.08.2012749 Mal gelesen
Die Bild Agentur Getty Images International ist keine Unbekannte. Sie vermarktet eine Vielzahl von Bilder / Fotos, insbesondere im Bereich der Stockfotografie. Getty Images geht gegen die unlizenzierte Verwendung von Bildern vor, insbesondere wenn die Bilder in Homepages verwendet werden.

In der Regel geht einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer eine Zahlungsaufforderung voraus, die direkt von Getty Images versendet wird. Kommt es zu keiner Einigung oder der Abgemahnte reagiert gar nicht, folgt in vielen Fällen eine Abmahnung.

Getty Images International ist laut dem Abmahnschreiben der weltweit führende Anbieter von Bild- und Filmmaterial und vermarktet das Bildmaterial einer Vielzahl der besten Fotografen und Filmemacher weltweit exklusiv.

In der Abmahnung wird dem Abgemahnten mitgeteilt, dass Getty Images bzgl. des abgemahnten Bildmaterials keine gültigen Lizenzvereinbarungen mit ihm vorliegen.

Nachfolgend wird der Abgemahnte darauf hingewiesen, dass Urheberrechtsverstoß vorläge, Getty Images International stünde ein Unterlassungsanspruch zu und der Abgemahnte sei zur Auskunft verpflichtet.

Eine Schadensersatzforderung wird noch nicht geltend gemacht. Die Kanzlei Waldorf Frommer wartet zunächst die Auskunft des Abgemahnten, bzgl. der Art und Dauer der Nutzung des angeblich unlizenzierten Bildmaterials ab. Nach Erteilung der Auskunft kommt ein zweites Schreiben, in dem die Schadensersatzforderung genannt wird.

Abgemahnte der Kanzlei Waldorf Frommer bzw. von Getty Images International sollten sich von den standardisierten Massenschreiben nicht aus der Ruhe bringen lassen und einen Urheberrechtsanwalt, bestenfalls einen Fachanwalt für Urheberrecht aufsuchen, der sich der Sache mit der notwendigen Erfahrung annimmt. Die Folgen der Abgabe der Unterlassungserklärung und auch der Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung können irreparable Folgen haben.

Die Schadensersatzforderung inklusive der Anwaltskosten beläuft sich erfahrungsgemäß im Mindestmaß im vierstelligen Bereich, auch wenn nur die unterstellte unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung eines einzigen Bildes im Streit steht.

Eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Getty Images International sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, eine falsche Reaktion kann schnell zu einem teuren Gerichtsverfahren führen.

Wenn Sie eine solche Abmahnung (Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images erhalten haben, können Sie uns diese gerne per E-Mail (info@ggr-law.com) oder Fax (06131-2409522) zukommen lassen.


Was tun bei Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer

  • Nicht in Panik ausbrechen
  • Die Abmahnung nicht ignorieren, die kann zu einem kostenintensiven Gerichtsverfahren (Kosten von mehreren tausend EUR) führen
  • Die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft nicht unterschreiben
  • Den geforderten Schadensersatz nicht ungeprüft bezahlen
  • Sie können uns die Abmahnung zu einer kostenfreien Ersteinschätzung übersenden. Wir geben Ihnen erste Tipps und unterbreiten Ihnen Vertretungsangebot

Was wir Ihnen bieten:

  • Über sechs Jahre Erfahrung in dem Bereich Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
  • Erfahrung aus mehreren tausend Fällen im Jahr
  • Hochspezialisierte Anwälte (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht; Master of Laws in Medienrecht)
  • Schnelle und unkomplizierte Abwicklung Ihres Falls, gerne auch per E-Mail
  • Bundesweit tätige Kanzlei
  • Mehrfach siegreich vor Gericht gegen Massenabmahner
  • Vertretung auch von Bedürftigen, Mittellosen und Geringverdienern (Beratungshilfe)
  • Persönlicher Anwalt als direkter Ansprechpartner
  • Absolute Diskretion
  • Erfahrungsberichte von Mandanten
 
  • Eigene IT-Abteilung (Prüfung und Auswertung der technischen Hintergründe)
  • Seriöse und erfahrene Rechtsberatung und Vertretung - kein Anwaltsdiscount - keine 0800er-Nummer
  • Rechtssicherer Abschluss der Angelegenheit

Wie erreichen Sie uns?

  • Per Telefon unter 06131 - 240950
  • Per Email info@ggr-law.com
  • Per Fax unter 06131 - 2409522
 

Weitere Informationen zu dem Thema Abmahnungen wegen Filesharing bzw. Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung finden Sie auf unserem umfangreichen Informationsportal:

www.die-abmahnung.info

Weitere Informationen zu der Kanzlei GGR Rechtsanwälte finden Sie auf der Homepage:

www.ggr-law.com