Eine Verwendung der Bilder der Onlineplattform pixelio.de durch Dritte erfolgt dabei unter den Voraussetzungen des Lizenzvertrages und der jeweiligen Nutzungsbedingungen.
Die Nutzungsbedingungen von pixelio sowie die entsprechenden Lizenzverträge sehen vor, dass der Fotograf am Bild selbst oder am Seitenende genannt wird.
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Die Rechtsanwälte Kugler, Weingärtner und Partner fordern weiter die Abgabe einer Unterlassungserklärung, Zahlung von Schadensersatz im Rahmen einer Lizenzanalogie (im vorliegenden Fall 600,00€) sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 6.000 €.
Reaktionsmöglichkeiten:
Betroffenen ist zu raten, die Abmahnung ernst zu nehmen und die Berechtigung der Forderungen von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Insbesondere die Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden, da hier eine Vertragsstrafe in Höhe von 6.000 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung vorgesehen ist. Spezialisierte Rechtsanwälte können hier auf Augenhöhe mit der Gegenseite verhandeln, ein gerichtliches Verfahren vermeiden und den Schaden reduzieren.
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