Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen, dass sie in unzulässigerweise einen privaten Account zum Verkauf von Waren nutzt, obwohl ihr eine gewerbliche Eigenschaft in rechtlicher Hinsicht zukäme. Sie entziehe sich daher der Einhaltung von fundamentalen Verbraucherschutzrechten.
Jedoch ist es hierbei von entscheidender Bedeutung, die genauen Einzelfallumstände zu prüfen. Ob gewerbliches, oder (noch) privates Handeln vorliegt, bemisst sich nach der Rechtsprechung anhand einer konkreten Einzelfallbetrachtung. Hierbei werden im Wesentlichen folgende Indizien zur Bestimmung herangezogen:
- Anzahl der verkauften Artikel bezogen auf einen bestimmten Zeitraum
- Verkauf von gleichartigen Waren in großer Anzahl
- Verkauf von Neuwaren
- Ankauf und Verkauf von Neuwaren oder Gebrauchtwaren
Es existieren hierzu zwischenzeitlich viele Urteile.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung werden von unserer Mandantschaft Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 755,80 € unter Zugrundelegung eines Gegenstandswertes in Höhe von 15.000,00 € gefordert.
Daneben wird, und das ist für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ungewöhnlich und überprüfenswert, ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 1000, 00 € gem. § 9 UWG geltend gemacht.
Sollten auch Sie eine Abmahnung wegen des oben geschilderten vermeintlichen Verstoßes oder einer anderen wettbewerbsrechtlichen Problematik erhalten haben, können Sie sich an unsere Kanzlei wenden. Wir helfen Ihnen sofort und rechtssicher weiter.
Keinesfalls sollte jedoch die Abmahnung ignoriert werden, da in diesem Fall die Beantragung von einstweiligen Verfügungen drohen könnte.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für meine Mandanten wichtig und schürt das nötige Vertrauen zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Internetadresse www.kanzlei-heidicker.de oder unter www.kanzlei-abmahnung.de
Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de
In Notfällen, wie beispielsweise am Wochenende, können Sie Rechtsanwalt Heidicker auch unter seiner Notfallnummer 0177/3267206 erreichen.
Wir vertreten bundesweit und haben bereits einer großen Anzahl von Abgemahnten in ganz Deutschland weiterhelfen können.