Die Rechtsanwälte Rasch sprechen aktuelle wieder Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Tauschbörsen aus. Gegenstand der Abmahnung ist das
Musikalbum: Born To Die - Lana Del Rey
Die Abmahnung ist datiert auf den 22.6.2012 und wird im Namen der Universal Music GmbH aus Berlin ausgesprochen.
Die Rasch Rechtsanwälte machen in der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Rechtsverfolgungskosten geltend. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von insgesamt 1.200,00 Euro gefordert. Zugleich werden die Betroffenen aufgefordert, den der Abmahnung beigefügten Vergleich unterzeichnet zurückzusenden.
Es gilt stets, weder die der Abmahnung beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung noch den beigefügten Vergleichsvorschalg zu unterzeichnen. Sie würden durch die Annahme des Vergleichs die Schuld anerkennen und sich verbindlich dazu verpflichten, den geforderten Betrag von 1.200,00 Euro an die Gegenseite zu zahlen.
Die Unterlassungserklärung ist grundsätzlich nur in modifizeirter Form abzugeben, so dass Sie sich nicht zu mehr verpflichten, als eigentlich notwendig.
Sofern die Zahlungsansprüche nicht vollständig zurückgewiesen werden können, weil die Urheberrechtsverletzung ggf. begangen wurde oder aber eine zurechenbare Mitwirkungshandlung vorliegt, kann in nahezu jedem Fall einer Minderung des geforderten Betrages erzielt werden.
Es gilt allerdings ist jedem Fall, die Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte nicht einfach bei Seite zu legen und zu ignorieren. Wichtig ist es insbesondere, die kurzen Fristen zu wahren.
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Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte (Unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen) erhalten haben, kontaktieren Sie uns.
Allgemeine Informationen über Abmahnungen von Rasch Rechtsanwälte.