AKTUELL: WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG AYSE BAYKAN / RA GEREON SANDHAGE NIMMT ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG ZURÜCK !

AKTUELL: WETTBEWERBSRECHTLICHE ABMAHNUNG AYSE BAYKAN / RA GEREON SANDHAGE NIMMT ANTRAG AUF ERLASS EINER EINSTWEILIGEN VERFÜGUNG ZURÜCK !
14.06.20122299 Mal gelesen
In der Vergangenheit hatten wir bereits mehrfach über wettbewerbsrechtliche Abmahungen berichtet, die von Herrn Rechtsanwalt Sandhage, Leuchtenburgstraße 40, 14165 Berlin, im Namen verschiedener Personen ausgesprochen worden sind. Wir haben ganz aktuell neue Fakten für Sie...

Insbesondere hier hatten wir über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Frau Ayse Baykan, Jahnstraße 18, 73779 Deizisau, ebenfalls ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage berichtet.

Hier war besonders auffällig, dass Frau Ayse Baykan, die nach Angaben von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage türkische und arabische Medienprodukte unter www.tuerkeimusik.de anbietet, nun Anbieter von Handyzubehörartikeln abmahnen ließ.

Im hier vorliegenden Fall wurde z.B. die Verwendung einer "veralteten", d.h. nicht mehr der aktuellen Gesetzeslage entsprechenden  Widerrufsbelehrung gerügt.

Bei der Recherche fiel auf, dass zwar im Webshop der Frau Baykan eine Sparte mit Handyzubehör eingerichtet war, auf der Verkaufsplattform eBay aber ausschließlich - wie von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage im Rahmen der Abmahnung auch so angegeben - türkische und arabische Medienprodukte, z.B. Music-CD`s angeboten wurden.

Auf die von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage ausgesprochene Abmahnungen hat unser Mandant keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben.

Herr Rechtsanwalt Gereon Sandhage hat darauf hin im Namen der Frau Ayse Baykan beim Landgericht Stuttgart zunächst erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt (LG Stuttgart, Beschluss v. 13.04.2012, Az. 11 O 91/12).

Keine Kunst, wenn man bedenkt, dass vor Erlass einer einstweiligen Verfügung dem Antragsgegner kein rechtliches Gehör gewehrt wird.

Gegen diesen Beschluss haben wir namens und in Vollmacht unseres Mandanten nunmehr erfolgreich Widerspruch erhoben.

Insbesondere wurde ein fehlendes Wettbewerbsverhältnis sowie eine fehlende ordnungsgemäße Bevollmächtigung von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage durch die antragsstellende Frau Ayse Baykan gerügt.

Das LG Stuttgart hatte darauf Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Vorlage einer Originalvollmacht bis spätestens zum Termin der mündlichen Verhandlung aufgegeben und zudem das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Heute, dem 14.06.2012, sollte eigentlich vor dem LG Stuttgart die mündliche Verhandlung über den Widerspruch stattfinden.

Eigentlich...

Wir hatten uns schon auf einen Ausflug in die Schwabenmetropole gefreut, um nicht nur Land und Leute, sondern auch die antragsstellende Partei einmal zu Gesicht zu bekommen und insbesondere die aufgeworfenen Fragen einmal von Angesicht zu Angesicht klären zu können.

Allerdings ist daraus nichts geworden...

Mit Faxschreiben vom 13.06.2012 hat Herr Rechtsanwalt Gereon Sandhage die Antragsrücknahme erklärt. Der für heute anberaumte Termin ist jedenfalls aufgehoben worden.

Was wir davon halten ?

Schade, dass die Sach- und Rechtslage heute nicht geklärt werden konnte.

Es bleibt natürlich ein fader Beigeschmack.

Jedenfalls hat Frau Ayse Baykan nun die Kosten des Verfahrens zu tragen, was jedenfalls für unseren Mandanten ein (schwacher) Trost ist

Welche Gründe mögen für die Antragsrücknahme ausschlaggebend gewesen sein ?

Hat sich die Gegenseite einmal das UWG zu Gemüte geführt und feststellen müssen, dass es möglicherweise an einem erforderlichen Wettbewerbsverhältnis fehlt, wenn Musikanbieter und Handyhändler aufeinandertreffen ?

Lag tatsächlich keine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vor ?

Warum wurde nicht - wie vom Gericht aufgegeben - von Herrn Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine Originalvollmacht vorgelegt ?

All dies wird wohl immer ein Geheimnis bleiben !

Fest steht jedenfalls alternativ folgendes:

1. Erfolgte die Rücknahme wegen des gerügten Wettbewerbsverhältnisses, war die antragsstellende Partei einfach schlecht beraten und muss nun die daraus erwachsenden Konsequenzen tragen.

2. Erfolgte die Antragsstellung ohne ordnungsgemäße Bevollmächtigung, reden wir von Rechtsmißbrauch und auch Betrug.

Wir haben jedenfalls unsere Schlüsse aus dieser Abmahnposse gezogen.

Händlern, die von Frau Ayse Baykan durch Herrn Rechtsanwalt Sandhage abgemahnt worden sind, sollten ebenfalls entsprechende Schlüsse ziehen.

Gerade in möglicherweise noch laufenden Rechtsstreitigkeit sollte konsequent gehandelt werden.

Lassen Sie sich beraten !

Bei Fragen rund um Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, etc. steht Ihnen Rechtsanwalt Leiers gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.

In Eilfällen sowie an Wochenden und Feiertags erreichen SIe uns zu den üblichen Telefontarifen unsere Abmahnungshotline unter 0178 / 635 44 35 für ein unverbindliches Erstgespräch.

Als Rechtsanwälte mit Kanzleisitz in Münster/Westfalen vertreten wir Sie bundesweit in Ihren Angelegenheiten !

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