Abmahnung Peter Kirchhoff für Bilder auf pixelio – Abmahnung durch Kanzlei BGKW Rechtsanwälte

Abmahnung Peter Kirchhoff für Bilder auf pixelio – Abmahnung durch Kanzlei BGKW Rechtsanwälte
07.06.20121066 Mal gelesen
Die Feil Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bietet Ihren Mandanten eine kostenlose Abmahnungs-Hotline unter der Rufnummer 0800/1004104 für eine kostenlose Ersteinschätzung.

Herr Peter Kirchoff lässt über die Kanzlei BGKW Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzung an Bildern abmahnen, die von ihm bei pixelio eingestellt wurden.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten in Höhe von 546,69 EUR sowie eines Schadensersatzes von 620,00 EUR.

Unterschreiben und zahlen Sie nicht sofort. Da Herr Kirchhoff durchaus Vertragsstrafen einfordert, ist gerade bei der Formulierung der Unterlassungserklärung besondere Sorgfalt und Vorsicht geboten. Nutzen Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter 0800/1004104.

Muss ich die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beiliegt, einfach unterzeichnen?

Auf diese Frage lässt sich mit einem klaren "Nein" antworten. Einige abmahnende Kanzleien übersenden den Entwurf einer Unterlassungserklärung, der beispielsweise eine feste Vertragsstrafe von mehr als € 5.000,00 für zukünftige Verstöße vorsieht. Da die Unterlassungserklärung 30 Jahre Gültigkeit hat, sollte auf jeden Fall eine solche feste Vertragsstrafe nicht für die Zukunft versprochen werden. Hier lassen sich beispielsweise Änderungen vornehmen. Außerdem sollte die Unterlassungserklärung kein Schuldanerkenntnis enthalten, um ggf. auch eine Abwehr der Zahlungsansprüche zu ermöglichen.