Waldorf Frommer – handelt es sich bei den Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung um Betrug oder Abzocke?

Waldorf Frommer – handelt es sich bei den Abmahnungen wegen Filesharing / Urheberrechtsverletzung um Betrug oder Abzocke?
18.05.20122154 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt insbesondere für Rechteinhaber aus der Film- und Musikbranche ab. In Foren und diversen Internetbeiträgen wird immer wieder die Frage erörtert, ob es sich bei den Abmahnungen um Betrug oder Abzocke handelt.

Häufig wird der Rat erteilt, gar nichts zu unternehmen. Dieser Rat ist falsch und kann sehr teuer werden. Die Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer sind ernst zu nehmen. Es handelt sich nicht um Betrug. Die Abmahnungen sind vom Urheberrecht und der Rechtsprechung gedeckt. Dass man eine solche Abmahnung als Betrug oder Abzocke empfindet, ist nachvollziehbar.

Die Kanzlei Waldorf Frommer gehört zu den klagefreudigen Kanzleien. Ende letzten Jahres haben sie über tausend Klagen beim Amtsgericht München eingereicht. Auch wenn man über einem längeren Zeitraum von Waldorf Frommer nichts gehört hat, heißt das nicht, dass die Forderungen seitens der Kanzlei Waldorf aufgegeben worden sind. Die Forderungen verjähren erst nach drei Jahren. Klage erheben die meisten Abmahnkanzleien erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist. In der Regel wird zunächst ein Mahnbescheid gegenüber dem zahlungsunwilligen Abgemahnten beantragt. Wird gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt, reichen Waldorf Frommer in der Regel Klage für ihre Mandantschaft ein.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, verfallen Sie bitte nicht in Panik. Die Fristen sind sehr kurz bemessen. Eine darauf spezialisierte Kanzlei kann Ihnen auch innerhalb der kurzen Frist weiterhelfen.

Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung sollte geklärt werden, ob es sich um eine berechtigte oder unberechtigte Abmahnung handelt. Ist sie unberechtigt, kann die komplette Abmahnung abgewehrt werden. Ist sie berechtigt, sollte eine speziell modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, auf keinen Fall die durch die Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte Unterlassungserklärung. An eine Unterlassungserklärung sind Sie 30 Jahre gebunden.

Sofern ein Anspruch auf Schadensersatz bestehen sollte, ist dieser im Rahmen von Vergleichsverhandlungen nach unten zu verhandel.

Sollten Sie Fragen zu einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bzw. wegen Filesharing haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Hilfe durch die auf Uhreberrecht spezialisierte Kanzlei GGR Rechtsanwälte

Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte (Fachanwalt für Urheberrecht, LL.M. Medienrecht, LL.M. IT-Recht) kann Ihnen in dieser Angelegenheit sofortige Hilfe anbieten. Wir sind durch jahrelange Erfahrungen mit der Spezialmaterie Abmahnungen Filesharing / Abmahnung Urheberrechtsverletzung durch die Kanzlei Waldorf Frommer bestens vertraut.

Zur sofortigen Hilfe übersenden Sie uns bitte Ihre Abmahnung oder treten mit uns telefonisch in Kontakt:

  • E-Mail: info@ggr-law.com
  • Telefon: 06131 - 240950
  • FAX: 06131 - 2409522
  • Adresse: Jean-Pierre-Jungels-Str. 10, 55126 Mainz


Wichtig ist, dass Sie uns Ihre E-Mail Adresse und Ihre Telefonnummer zukommen lassen, damit eine Kontaktaufnahme gewährleistet werden kann.


Was wir Ihnen bieten:

  • direkte Kontaktaufnahme - auch am Wochenende
  • kostenlose Ersteinschätzung
  • Unterbreitung eines seriösen Angebotes
  • Fristverlängerung
  • bundesweite / internationale Vertretung
  • hochspezialisiertes Anwaltsteam
  • Vertretung auch von Beratungshilfeempfängern
  • mehrfach siegreich vor Gericht gegen Abmahnkanzleien
  • eigene IT-Abteilung (Klärung technischer Fragen)
  • Erfahrung auf dem Gebiet seit 2006
  • individuelle Prüfung
 

Weitere Informationen zum Thema "Abmahnung Waldorf Frommer" finden Sie hier.

 

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