Filesharing-Schadensersatz, Musikalbum mit 11 Tonaufnahmen, 2500 Euro - Amtsgericht Hamburg

Abmahnung Filesharing
08.05.2012509 Mal gelesen
2500 Euro Schadensersatz hat das Amtsgericht Hamburg bei der ungenehmigten Veröffentlichung von elf Tonaufnahmen durch Filesharing als angemessen betrachtet.

Das Amtsgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 30.04.2012, Az.: 36a C 479/11, einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500 EUR als angemessen betrachtet. Es ging darum, dass der Beklagte ohne Einwilligung der Klägerin in einem P2P-Netzwerk ein Musikalbum mit elf darin enthaltenen Tonaufnahmen anderen Netzwerkteilnehmern zum Download angeboten hatte.

250 Euro hatte der Beklagte schon außergerichtlich gezahlt. Er müsse einen Restbetrag von 2250 Euro an Schadensersatz bezahlen, entschied das AG Hamburg.

Außerdem muss der Beklagte bei einem Streitwert von 50.000 Euro knapp 1400 Euro Abmahnkosten zahlen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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