Abmahnung Rasch Rechtsanwälte / Universal Music - z.B. von „Gotye - Making Mirrors“, „Lana del Rey – Born to die“ oder „Rihanna – Talk That Talk"

Abmahnung Filesharing
06.03.2012515 Mal gelesen
Haben auch Sie eine Abmahnung von Rasch bzw. Universal Music wg. des Vorwurfs von Filesharing eines kompletten Musikalbums erhalten? Das Schreiben sollte nicht einfach ignoriert werden! Genauso wenig sollten die 1.200 € einfach bezahlt werden. Informieren Sie sich!

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ist seit Jahren von der Universal Music - einem der größten Rechteinhaber an Musikwerken - beauftragt, Urheberrechtsverletzungen durch sog. Filesharing; also der illegalen Verbreitung von Musikwerken / Musikalben in Internettauschbörsen /Peer2Peer-Netzwerken mittels anwaltlicher Abmahnungen zu verfolgen.

Gegenstand derzeitiger Abmahnungen wegen Filesharing durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte / Universal Music sind z.B. folgende erfolgreiche Musikalben:

Gotye - Making Mirrors

Lana del Rey - Born to die

Rihanna - Talk That Talk

Was passiert genau?

Im ersten Schritt wird ermittelt, über welche IP-Adressen die Datei zum Download angeboten wird. Mittels der ermittelten IP-Adressen wird dann der jeweilige Provider in einem gerichtlichen Auskunftsverfahren verpflichtet mitzuteilen, welchem Anschluss die IP-Adresse zum Zeitpunkt des Verstoßes zugeordnet war. Der Rechteinhaber bzw. Rasch erhält nun den Namen und die Anschrift des jeweiligen Internetanschlussinhabers.

Anwaltliche Abmahnung

Bis zu diesem Zeitpunkt ahnt der Betroffene noch nicht, welch unangenehme Post ihn in Kürze in seinem Briefkasten erwartet. Der Schreck ist häufig groß, wenn sich die Abmahnung von Rasch im Briefkasten findet. In dem Schreiben wird dem Betroffenen dargelegt, dass der Verstoß über seinen Anschluss beweissicher festgestellt werden konnte. Der Anschlussinhaber sei daher verpflichtet, gegenüber Universal Music eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Weiter sei habe die Universal Music erhebliche finanzielle Ansprüche gegenüber dem Empfänger des Schreibens.

Es wird angeboten alle Forderungen gegen Zahlung eines Vergleichsbetrags von 1.200,-- € abzugelten. Für die Erfüllung wird eine kurze Frist gesetzt.

Wie reagieren?

Auch wenn der Eindruck offenbar bei einer Reihe von Empfänger - wohl auch aufgrund der Höhe des Vergleichsangebots: 1.200,-- € für eine Musikalbum - entsteht, sollte die Abmahnung keinesfalls als reine Abzocke / Betrug von Rasch / Universal abgetan werden! Die Abmahnung beruht auf gesetzlichen Grundlagen und ist auf jeden Fall ernst zu nehmen.

Andererseits sollte das Schreiben bzw. die Forderungen nicht als "auswegslos" wahrgenommen und einfach "unterschrieben und gezahlt" werden. Selbstverständlich bestehen die geltend gemachten Ansprüche nur dann, wenn die Abmahnung berechtigt ist. Selbst in diesem Fall sollte die Höhe der Forderung überprüft werden.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. in der Beratung von Empfängern von Abmahnungen wegen Filesharing z.B. durch Rasch Rechtsanwälte / Universal spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in diesem Gebiet. Wir reagieren schnell und betreuen bundesweit Mandanten.

Kontaktieren Sie uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch mit einem spezialisierten Rechtsanwalt! Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen sowie die Kosten einer eventuellen Mandatierung: 069 - 900 25 940 oder 0251 - 39 51 81 80.

Alternativ können Sie uns die eingescannte Abmahnung unverbindlich auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten im Regelfall binnen kurzer Zeit eine Rückantwort.

Weitere Informationen rund ums Thema "Abmahnung wg. Filesharing" finden Sie auch auf unserem Blog: www.abmahnung-rechtsanwaelte.de