Filesharing: Kein Schaden für die Filmindustrie?

Abmahnung Filesharing
18.02.2012411 Mal gelesen
Die Lobbyverbände der Musik- und Filmindustrie fordern ein Verschärfung des Urheberrechtes etwa durch das umstrittene Abkommen ACTA, weil das illegale Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Werken zu massiven Einnahmeausfällen führen soll. Doch ist dies wirklich berechtigt? Eine neue Studie lässt Zweifel daran aufkommen.

Laut einigen Medienberichten sollen die US-Wirtschaftswissenschaftler Brett Danaher und Joel Waldfogel in dieser Studie der Frage nachgegangen sein, inwieweit sich Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing über Tauschbörsen im Internet auf die Kinooeinnahmen der Filmindustrie auswirken. Diese Untersuchung ertreckt sich dabei auf den Zeitraum ab dem Jahr 2003. Demzufolge sei nicht nachgewiesen, dass die Filmindustrie in den USA durch Filesharing einen Schaden erleiden würde.

Anders sehe es jedoch außerhalb von den USA für den internationalen Kinomarkt aus. Dort würden die Einnahmen durch Filesharing gewöhnlich mindestens 7% niedriger ausfallen. Diese Minderung trete allerdings nur dann ein, soweit sich der Filmstart in den jeweiligen Ländern um mehrere Wochen oder Monaten gegenüber der Premiere in den USA verzögere. Die Verluste würden um so größer sein, je länger die Verzögerung sei.

Diese Studie legt den Schluss nahe, dass sich die Filmindustrie durch ihre stringenten Vorgaben für den internationalen Kinomarkt auch selbst schädigt. Denn der Schaden durch Filesharing wird zumindest dadurch vergrößert, dass die Filme von den Rechteinhabern häufig erst mit einer großen zeitlichen Verzögerung für Länder außerhalb den USA freigegeben werden. Durch für viele Nutzer unbefriedigende Situation führt dazu, dass sie eher Urheberrechtsverletzungen durch illegales Filesharing von urheberrechtlich geschützten Werken begehen.

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