Schweden: Filesharing ist eine Religion-Freibrief für Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen?

Abmahnung Filesharing
05.01.2012431 Mal gelesen
Nach einigen Berichten in den Medien soll Schweden Filesharing offiziell als eine Religion anerkannt haben. Die Anhänger von diesem „Glauben“ erhoffen sich, dass dadurch Urheberrechtsverletzungen durch das Verbreiten von geschützter Musik und Filmen über Tauschbörsen nicht mehr verfolgt werden können. Was davon zu halten ist.

Laut einem Bericht bei krone.at, t-online.de sowie torrentfreak.com sollen die Anhänger der Kirche des Kopierens - hinter der sich die schwedische Piratenpartei verbirgt- einen zweifelhaften Erfolg für sich verbuchen können. Nach zwei vergeblich gestellten Anträgen soll jetzt die schwedische Regierung diese Gruppierung als Religionsgemeinschaft anerkannt haben. Dadurch soll erreicht werden, dass die Anhänger nunmehr ungestört unter dem Deckmantel der Religionsfreiheit ihren "Glauben" durch Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsen ungestört praktizieren können. Hierzu gibt es sogar eine Erklärung der Kirche des Kopierens.

Als Filesharer sollten Sie sich darauf nicht verlassen. Zwar ist die Religionsfreiheit beispielsweise in der deutschen Verfassung nach Artikel 4 des Grundgesetzes besonders geschützt. Nach dem Wortlaut dieser Norm wird es vorbehaltlos gewährt. Daraus sollte aber nicht der Schluss gezogen werden, dass unter Berufung auf den "Glauben" Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürfen. Denn auch die sogenannten vorbehaltlosen Grundrechte werden nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes durch verfassungsimmanente Schranken eingeschränkt. Hierzu gehören andere gleichberechtigte Grundrechte, wie das durch Art. 14 GG ebenfalls geschützte geistige Eigentum. Infolgedessen dürfen die Anhänger -zumindest nach deutschem Recht- auch keine Urheberrechtsverletzungen begehen. Vermutlich sieht sie Situation in anderen Ländern- wie Schweden - ähnlich aus. Filesharer müssen also nach wie vor bei dem illegalen Verbreiten von urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik mit einer Abmahnung und strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

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