Abmahnung wg. Filesharing von Chartcontainern / Samplern wie German Top 100, The Dome oder Future Trance durchz.B. Schalast, RA Meier oder Fareds

Abmahnung Filesharing
26.11.20111308 Mal gelesen
Abmahnungen wegen Filesharing nur eines oder mehrerer Songs stehen häufig im Zusammenhang mit Chartcontainer oder Samplern. Neben den bekannten German Top 100 sind auch z.B. "The Dome", "Future Trance", "Bravo Hits" oder "Club Sounds" Gegenstand von Folgeabmahnungen. Hier einige aktuelle Beispiele…

Gegenstand aktueller Abmahnung ist z.B. der Sampler "The Dome Vol. 59". Hier spricht derzeit die Kanzlei Schalast & Partner im Auftrag der Digiprotect Abmahnungen wegen Filesharing von "Tanz" der Künstlerin "Cassandra Steen" aus. Ebenfalls auf dem Sampler enthalten: "Echt" von Glasperlenspiel. Hier spricht derzeit die Kanzlei FAREDSAbmahnungen wegen Filesharings aus. Daneben befinden sich auf "The Dome Vol. 59" eine Reihe von Songs für die die Kanzlei Rasch Abmahnungen ausspricht.

Derzeit ebenfalls Gegenstand aktueller Abmahnungen ist der Sampler "Future Trance 57". Auf diesem Samper sind eine Reihe von Songs enthalten für die derzeit Abmahnungen wegen Filesharing ausgesprochen werden. So spricht derzeit Rechtsanwalt Meieraus Lünen im Auftrag der österreichischen Trak Music Abmahnungen wegen Filesharing von "Here Comes The Night - Darius & Finlay" aus. Auch für das ebenfalls in "Future Trance 57"  enthaltene Musikwerk "Don`t stop" werden für den Rechteinhaber Herrn Kindervater Abmahnungen an Anschlussinhaber durch die Kanzlei FAREDS herausgebracht. Daneben befindet sich z.B. auch der Song "The Disco Boys - Hold the Line"auf dem Sampler. Hier spricht die Kanzlei Kornmeier derzeit Abmahnungen im Auftrag der GSDR GmbH aus.

Apropos Kornmeier & Partner: Die Kanzlei verfolgt seit mehreren Monaten im Auftrag von EMI Music sehr nachhaltig vorgebliche Urheberrechtsverstöße, die an Songs von David Guetta begangen worden sein sollen. Betroffene Titel z.B. "Titanium", "Sweat", "Without you" oder "Little bad girl" usw. Die Abmahnung steht in aller Regel ebenfalls im Zusammenhang mit dem Download / Upload eines Chartcontainers ( German Top 100 Single Charts ) oder Samplers. Tatsächlich ist uns in dieser Woche allerdings auch eine Abmahnung vorgelegt worden, die nur den MP3-Song "Titanium" betrifft. Dies ändert aus Sicht der Kanzlei Kornmeier zwar nichts an der Berechtigung der Abmahnung. Nach unserer Auffassung erscheint es jedoch sehr fraglich, ob beim Vorwurf von Filesharing eines isolierten Songs wirklich das "gewerbliche Ausmaß" erreicht ist. Das "gewerbliche Ausmaß" ist Voraussetzung für einen Auskunftsanspruch gegen den Provider mit dem über die IP-Adresse die Anschrift des Anschlussinhabers erlangt wird.

Allen vorgenannten Abmahnungen ist gemeinsam: Die betroffenen Anschlussinhaber sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber abgeben und einen Betrag zwischen 400 - 500 zur pauschalen Abgeltung aller Ansprüche leisten. Die Forderungen gegen einen Betroffenen, denen vorgeworfen wird einen Chartcontainer / Sampler wie den German Top 100 Single Charts, Bravo Hits, Club Sounds, Future Trance usw. illegal Dritten zum Donwload angeboten zu haben, können sich daher auf mehrere tausend Euro summieren!

Die Adressaten sollten daher unbedingt nach Erhalt der ersten Abmahnung Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, um die Möglichkeiten / Notwendigkeit vorbeugenden Handels zu prüfen.

 

Rechtsanwalt Tobias Herrmann, LL.M. (Medienrecht) und Rechtsanwalt Ingo Gravel, LL.M. (Medienrecht) sind u.a. auf das Urheberrecht / Internetrecht spezialisiert und vertreten bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Kontaktieren Sie uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch unter 0251 - 39 51 81 80 oder 069 / 900 25 940! - Telefonische Erreichbarkeit: Mo.- Frei. 08.00 - 22.00 und Sa.: 10.00 - 20.00 Uhr

Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Alternativ können Sie uns selbstverständlich auch per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de kontaktieren. Sie erhalten in der Regel - auch am Wochenende - binnen weniger Stunden eine Rückantwort.

Weitere Informationen rund um Filesharing auch auf unserer Themenseite: www.abmahnung-rechtsanwaelte.de