David Guetta - "Titanium (feat. Sia)" : Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner

Abmahnung Filesharing
16.11.2011505 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner aus Frankfurt a.M. mahnt derzeit die unerlaubte Weiterverbreitung des Musikwerkes "Titanium" des Musikers David Guetta ab.

Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen derzeit im Auftrag der Kölner Musikfirma EMI Music Germany GmbH & Co KG die unerlaubte Verbreitung des Tonwerkes "Titanium" des Musikers David Guetta ab.

Der Song befindet sich beispielsweise auf einer Compilation mit dem Namen "German Top 100 Single Charts" und wird in Musiktauschbörsen oder über das Netzwerkprotokoll Bit Torrent mit der betreffenden Datei verbreitet.

In einer mir vorliegenden Abmahnung wird dem Empfänger die unerlaubte Weiterverbreitung der genannten Aufnahme pauschal über ein Peer-to-Peer-Netzwerk vorgeworfen, ohne dass dieses konkret benannt wird.

Der Empfänger des 5-seitigen Schreibens wird darauf hingewiesen, dass die unerlaubte Weiterverbreitung des genannten Musikstückes die Rechte der EMI Music Germany verletze und zudem ein strafbares Handeln darstelle.

Das Schreiben enthält eine vorbereitete strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, deren Abgabe binnen einer Frist von 14 Tagen nach Datum des Schreibens verlangt wird, um die Wiederholungsgefahr zukünftiger weiterer Rechtsverletzungen auszuschalten.

Der Empfänger der Abmahnung soll sich damit verpflichten, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, das Tonwerk "Titanium (feat. Sia)" künftig ohne Zustimmung der Auftraggeberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zudem wird die Zahlung von Schadensersatz sowie Anwaltskosten verlangt und eine vergleichsweise Pauschalzahlung von 450 EUR angeboten.

Auch wenn die Kanzlei Kornmeier damit weit unter den von anderen Abmahnkanzleien geforderten Zahlungen bleiben, sollte die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abgeben, da diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält und zu weitgehend ist. Stattdessen ist Betroffenen zu raten,  sich umgehend von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen.

Auch wenn die Prüfung ergibt, dass die Abgabe der Unterlassungserklärung sinnvoll ist, sollte der von Kornmeier & Partner vorbereitete Entwurf modifiziert werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

In der Regel dürfte auch eine Reduzierung der geforderten Zahlung zu erreichen sein.

Unbedingt sollten die in der Abmahnung gesetzten Fristen beachtet werden,  da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht. 

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur  ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Freecall: 0800 365 RECHT (0800 365 7324)

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln