Aktuelle Abmahnung Fareds: „Glasperlenspiel-Echt“ im Auftrag von Herrn Christian Königseder vom 28.10.2011 auf „The Dome Vol. 59“

Abmahnung Filesharing
02.11.2011 603 Mal gelesen
Uns wurde eine Abmahnung des Herrn Christian Königseder zur Bearbeitung vorgelegt, der durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Glasperlenspiel“ von Echt abmahnen lässt.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Von den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen  ein Vergleichsbetrag durch die Hamburger Kanzlei in Höhe von 450,00 € gefordert.

Jedoch erscheint der geltend gemachte Betrag für eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung an einem Lied nicht angemessen. Nach unserer festen rechtlichen Überzeugung  muss hier die Vorschrift und Kostendeckelung des § 97a II UrhG eingreifen, wenn dies auch in stetiger Regelmäßigkeit durch die abmahnenden Kanzleien verneint wird.

 

In § 97 a II UrhG heißt es:

 

"Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfachgelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Musiksampler. Hierbei handelt es sich um das Werk "The Dome Volume 59"

Eine Überprüfung dieses Samplers hat insoweit ergeben, dass sich auf diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder  auch ganz abgewehrt werden.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen  schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Besuchen Sie auch unsere Homepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unseren erst kürzlich eingerichteten Abmahnblog unter  http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de

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