Abmahnung Rasch Rechtsanwälte - Universal Music GmbH - "Blink 182 - Neighborhoods"

Abmahnung Filesharing
01.11.2011397 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der RASCH RECHTSANWÄLTE für die Universal Music GmbH

Aktuell beobachten wir Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen. Konkret betroffen ist unter anderem das Musikalbum

"Blink 182 - Neighborhoods".

Der Vorwurf: in einem Filesharing-Netzwerk sei die streitgegenständliche Datei über den Internetanschluss der Betroffenen unerlaubt zum Download angeboten worden sein.

Die Rasch Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 1.200 innerhalb einer vergleichsweise kurzen Frist.

Auf ein entsprechendes Abmahnschreiben der Rasch Rechtsanwälte sollten Sie umgehend reagieren. Von einer vorschnellen Erfüllung der bezeichneten Forderungen raten wir dringend ab. Bei der vorformulierten Unterlassungserklärung handelt es sich nach unserer Rechtsauffassung um ein Schuldanerkenntnis. Die rechtlichen und insbesondere finanziellen Konsequenzen sind für juristische Laien häufig nur schwer absehbar. Auch erscheinen die geforderten Summen oftmals überzogen. Nach unseren Erfahrungen lassen sich in den meisten Fällen in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung interessengerechte Lösungen finden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.

 

haftungsrecht.com -  mit der Erfahrung aus 2.000 Filesharing-Mandaten jährlich beraten wir Sie in Abmahnfällen sofort und bundesweit.

 

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