Container German Top 100 Single Charts vom 27.06.2011 wird erneut zum Gegenstand einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bezüglich Filesharing gemacht.
Betroffene Internetanschlussinhaber erhalten derzeit von der FAREDS Rechtsanwalts GmbH, Hamburg, eine Abmahnung im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH mit Sitz in Berlin.
Dem Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Musikwerk Anders / Fahrenkrog - Gigolo" in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden sei. Das Musikwerk ist diesmal in dem Chartcontainer German Top 100 Single Charts vom 27.06.2011 enthalten.
Derartige Chartcontainer werden Regelmäßig ins Visier der Musikindustrie genommen.
Der Anschlussinhaber wird aufgefordert die der Abmahnung beigefügte auf den konkreten Titel bezogene Unterlassungserklärung abzugeben und eine pauschale Zahlung von 450,- € zu leisten. Hierfür wird regelmäßig eine kurze Frist gesetzt, die jedoch bei den Abmahnungen von FAREDS angemessen sind.
Anmerkung aus rechtlicher Sicht:
- Die Gefahr von Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber ist auch in den neuen Fällen enorm, da hier nur ein einzelnes Lied aus dem Chartcontainer abgemahnt wird und die Beweisdaten im Vorfeld schon von der maßgeblich mit der Beweiserhebung beauftragten Firma bereits an diverse Rechteinhaber weitergegeben wurden, die dann wiederum Abmahnungen für andere auf demselben Sampler befindlichen Lieder verschicken. Es sind daher unabdingbar Vorsorgemaßnahmen notwendig, um Folgeabmahnungen für die anderen Musikstücke auf dem Chartcontainer zu unterbinden. Derzeit müssen Betroffene mit insgesamt 7 Abmahnungen diverser Rechteinhaber rechnen, die jedoch verhindert werden können.
- Die vorbereitete Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Prüfung unterschrieben werden, da hierdurch Folgeabmahnungen nicht verhindert werden können. Ferner enthält die Unterlassungserklärung eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz, was nicht akzeptabel ist.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht
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