Welcome to St. Tropez - Abmahnung der Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner

Abmahnung Filesharing
20.09.2011388 Mal gelesen
Die unerlaubte Weiterverbreitung des Musiktitels Welcome to St. Tropez der Künstler "DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna" wird derzeit von der Berliner Anwaltskanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner im Auftrag der Darmstädter Firma DigiRights Administration GmbH abgemahnt.

Die Berliner Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen & Partner mahnen derzeit für die Firma DigiRights Administration GmbH die unerlaubte Verbreitung des Werkes "DJ Antoine Vs. Timati Feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez" über Internettauschbörsen und Filesharing Netzwerke ab.

In einer mir vorliegenden Abmahnung behaupten die vorgenannten Rechtsanwälte festgestellt zu haben, dass die vorgenannte Tonaufnahme über den Internetanschluss des Abgemahnten in dem Filesharing-Netzwerk eKad zum Download angeboten worden sei. Dies sei für ein Gerichtsverfahren beweissicher protokolliert worden.

Die zur Weiterverbreitung verwendete IP-Adresse sei dem Abgemahnten zuzuordnen. Die hierfür verwendete Software sei gutachterlich geprüft und bei Gericht für diese Form der fehlerfreien Beweissicherung anerkannt. Dabei handele es sich um die Software "Filewatch".

Durch das Bereitstellen zum Download der vorgenannten Musikdateien sei das Vervielfältigungsrecht gemäß § 16 UrhG und das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG der Auftraggeberin verletzt worden.
Die so festgestellte und dem Abgemahnten vorzuwerfende Rechtsverletzung führe zu einem Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch.

Es wird die Abgabe einer vorbereiteten, strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, in der sich der Abgemahnte verpflichtet, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die vorgenannte Tonaufnahme künftig ohne Zustimmung der Auftraggeberin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen sowie pauschalen Schadensersatz in Höhe von 390 € zu zahlen.

Betroffene sollten die geforderte Unterlassungserklärung nicht in der vorbereiteten Form abgeben, da diese eine unbedingte Zahlungsverpflichtung enthält und zu weitgehend ist. Stattdessen wird ihnen empfohlen, sich umgehend von einem mit der Materie vertrauten Rechtsanwalt beraten lassen.

Ist nach Prüfung die Abgabe einer Unterlassungserklärung ratsam, sollte der vorbereitete Entwurf modifiziert werden, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
In der Regel wird auch eine Reduzierung der geforderten Kosten zu erreichen sein.

Die in der Abmahnung gesetzten Fristen müssen aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine nachteilige und kostenintensive gerichtliche Entscheidung im eiligen Rechtsschutz droht. In der mir vorliegenden Abmahnung wird dem Abgemahnten zur Abgabe der Unterlassungserklärung und Zahlung eine Frist von nur 14 Tagen gesetzt.

Ich biete eine schnelle Rechtsberatung und Vertretung der Interessen Betroffener zum günstigen Pauschalpreis an und stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur  ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln