Den Adressaten der Abmahnung wird jedoch auch in der uns vorliegenden Abmahnung vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte folgende Lieder zum Download angeboten zu haben:
Israel Kamakawiwo`ole - Over the rainbow
Die Atzen mit Nena - Strobo Pop
Martin Solveig & Dragonette - Hello
Martin Solveig feat. Kele - Ready 2 Go
Scooter - Friends Turbo
Milk & Sugar vs. Vaya Con Dios - Hey (Nah Neh Nah)
DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna - Welcome to St. Tropez
Das Besondere an der Abmahnung ist sicherlich die Höhe des geforderten Schadensersatzbetrages, der nach derzeitiger Kenntnis ein absolutes Novum darstellt. So wird von dem Anschlussinhaber für den vorgeworfenen Verstoß ein Betrag in Höhe von 1800, 00 € gefordert.
Ob dieser Betrag angemessen ist, darf erheblich bezweifelt werden.
Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Single Chart Container mit dem Titel "German Top 100 Single Charts".
Eine Überprüfung dieses Chartcontainers hat insoweit ergeben, dass sich in diesem weitere Titel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.
Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.
Geben Sie darüber hinaus nicht die der Abmahnung beiliegende Unterlassungserklärung ab. Diese ist nachteilig und stellt nach unserer Ansicht ein Schuldanerkenntnis dar. Diese muss dringend modifiziert werden.
Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden.
Aufgrund der täglichen Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.
Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharingabmahnungen zurück.
Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).
Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.
Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.
Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester und fairer Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.
Wir vertreten bundesweit
Weitere Informationen zum Thema Filesharing und zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder unserem neu eingerichteten Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-kanzleiheidicker.de