Wissenswertes zum Thema Filesharing – Abmahnung

Abmahnung Filesharing
18.09.2011560 Mal gelesen
Feil Rechtsanwälte: Viele Nutzer von Tauschbörsen erhalten wegen des angeblich illegalen Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung. Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.

Viele Nutzer von Tauschbörsen erhalten wegen des angeblich illegalen Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke eine Abmahnung. Nachfolgend finden Sie einige nützliche Informationen zum Thema Abmahnung wegen Filesharing oder Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung. Wir möchten damit den zahlreichen Internetnutzern, die mit Abmahnungen und Anwaltsschreiben konfrontiert sind, eine erste Hilfestellung und Einschätzung der rechtlichen Lage geben.

Warum wurde ich abgemahnt?

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung kann Betroffenen ins Haus flattern, wenn illegal Lieder oder Filme zum Download zur Verfügung gestellt werden. Dies ist eine Urheberrechtsverletzung. An sich ist die Nutzung von Tauschbörsensoftware oder das Filesharing nicht verboten, soweit Daten und Dateien zur Verfügung gestellt werden, die nicht durch besondere Nutzungs- und Urheberrechte geschützt sind. Das Wesen der Tauschbörsen ist es aber, dass nicht nur ein Download der jeweiligen Dateien stattfindet, sondern auch ein Upload. Dies ist dann die Urheberrechtsverletzung, die Gegenstand der Abmahnung wird.

Nach unseren Beobachtungen werden zahlreiche Tauschbörsen stark kontrolliert und überwacht. Es ist bei der Nutzung von Tauschbörsen sehr stark damit zu rechnen, dass nach dem Herunterladen eines Filmes oder von Musikstücken eine Abmahnung wegen Filesharing oder eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung folgt.

Wer mahnt mich ab?

Die Abmahnungen werden von den Rechteinhabern beauftragt und über spezialisierte Kanzleien verschickt. Eine Abmahnung wegen Filesharing oder wegen Urheberrechtsverletzung kann nicht ohne ausdrückliche Beauftragung von Rechteinhabern ausgesprochen werden. Die jeweils abmahnenden Kanzleien können also nicht von sich aus aktiv werden.

Welche Kanzleien mahnen am häufigsten ab?

Es gibt einige große Kanzleien, die eine Vielzahl von Abmahnungen wegen Filesharing und Urheberrechtsverletzung aussprechen.

Abmahnung Waldorf Frommer

Eine der großen Kanzleien sind die Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Die Abmahnungen sind umfangreiche Texte mit vielen zitierten Gerichtsentscheidungen. Solche Schreiben der Waldorf Frommer Rechtsanwälte lösen bei den Betroffenen häufig eine erhebliche Verunsicherung aus. Neben den finanziellen Forderungen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber dem jeweiligen Rechteinhaber. Wenn Sie eine Abmahnung von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten erhalten haben, sollten Sie unverzüglich reagieren und Kontakt mit spezialisierten Rechtsanwälten aufnehmen. Wir raten dringend davon ab, bei einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte die beigefügte Unterlassungserklärung ohne vorherige Prüfung zu unterschreiben. Eine solche Unterschrift bedeutet rechtlich ein Schuldanerkenntnis und nimmt Ihnen dann die Möglichkeit, sich wirksam gegen die finanziellen Forderungen zur Wehr zu setzen. Auch wenn durch die umfangreichen rechtlichen Ausführungen und die aufgezeigten rechtlichen Konsequenzen für Betroffene eine "Drucksituation" entsteht, sollte im Einzelnen mit einem Anwalt besprochen werden, in welcher Form eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, und ob und in welcher Höhe eine Zahlung geleistet wird. Vielfach wird uns in Telefonaten die Frage gestellt, ob eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechtsmissbräuchlich ist. Zwar gibt es auch bei urheberrechtlichen Abmahnungen Formen des Rechtsmissbrauchs, allein die Vielzahl der Abmahnungen führt aber nicht zu dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs. Zurzeit liegen uns keine Anhaltspunkte vor, dass die Waldorf Frommer Rechtsanwälte rechtsmissbräuchlich abmahnen.

Abmahnung Rasch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg ist ebenfalls schon längere Zeit für Rechteinhaber tätig, u.a. für die Universal Music GmbH. Auch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen Filesharing und Urheberrechtsverletzungen. Die in den Abmahnungen der Rasch Rechtsanwälte gesetzten Fristen sollten beachtet werden. Unsere kostenlose Abmahnungshotline unter 0800/1004104 steht Ihnen 24 Stunden an 7 Tagen zur Verfügung, so dass alle gesetzten Fristen unproblematisch eingehalten werden können. Abmahnungen der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sollten auf jeden Fall ernst genommen werden. Wenn Betroffene keine Unterlassungserklärung abgeben und die Urheberrechtsverletzungen, die Gegenstand der Abmahnung sind, nachgewiesen werden können, kann ein gerichtliches Verfahren erheblich teurer werden und vermeidbare Zusatzkosten verursachen. Bei einer Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte ist nach unserer Erfahrung auch zu prüfen, ob alle technischen Sicherungsvorkehrungen getroffen worden sind. So lassen sich Abmahnungen wegen Filesharing oder Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen auch der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte vermeiden.

In der Regel fordert die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung eine Zahlung in Höhe von € 1.200,00.

Abmahnung U C Rechtsanwälte

Eine weitere große Kanzlei, die viele Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung und Filesharing verschickt, ist die Kanzlei U C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei U C beschuldigt Betroffene, über eine Tauschbörse im Internet Dateien angeboten zu haben. Ein solches Filesharing kann beispielsweise mit eMule oder BitTorent durchgeführt werden. Abmahnungen der Kanzlei U C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden insbesondere vielfach für die Firma DigiProtect ausgesprochen. Dabei ist Gegenstand der Abmahnungen der U C Rechtsanwälte zumeist der Upload von Pornofilmen in Rahmen von Tauschbörsen. Um einen Unterlassungsanspruch, der möglicherweise auch in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden kann, zu entgegnen, kann eine geänderte Unterlassungserklärung ohne Schuldanerkenntnis abgegeben werden. So wird die Wiederholungsgefahr, die aus dem einmaligen Rechtsverstoß hergeleitet wird, beseitigt. Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei U C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, sollten Sie ebenfalls schnell reagieren. Wichtig ist, dass Sie bei einer Abmahnung Filesharing/Abmahnung Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei U C Rechtsanwälte auf keinen Fall sofort irgendetwas unterschreiben oder eine Zahlung leisten. Es gibt aus unserer Sicht verschiedene Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung und Abwehr der Forderungen, die in den Abmahnung Filesharing / Abmahnung Urheberrecht der U C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorgebracht werden. Nutzen Sie unsere mehrjährige und vielfältige Erfahrung mit Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, U C Rechtsanwälte sowie anderen abmahnenden Kanzleien.

Abmahnung Dr Johannes Rübenach und DigiProtect

Die Firma DigiProtect ist schon als Rechteinhaber sehr lange im Bereich urheberrechtliche Abmahnungen tätig. Neu ist, dass die Kanzlei Rechtsanwalt Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg für die Firma DigiProtect Abmahnungen Filesharing/Abmahnungen Urheberrechtsverletzung verschickt. Die Firma DigiProtect lässt u.a. Abmahnungen von der Kanzlei Schalast & Partner und auch von der Kanzlei U C Rechtsanwälte Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschicken.

Interessant ist, dass die Kanzlei Dr. Johannes Rübenach € 340,00 als Vergleichsbetrag fordert und daneben eine Unterlassungserklärung wünscht. Die Kanzlei Schalast & Partner, die ebenfalls für die Firma DigiProtect tätig ist, fordert dagegen einen Betrag in Höhe von € 390,00. Hier stellt sich die Frage, wie sich der Unterschied der Forderungen der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach und der Forderung der Kanzlei Schalast & Partner erklärt. Hier ergibt sich durchaus der Eindruck, dass die Vergleichsbeträge willkürlich von den Rechteinhabern und/oder den abmahnenden Kanzleien festgesetzt werden.

Abmahnung Nümann Lang

Ein weiterer Name, der im Zusammenhang mit einer Abmahnung Filesharing/Abmahnung Urheberrechtsverletzung zu lesen und zu hören ist, ist die Kanzlei Nümann Lang aus Karlsruhe. Auch die Kanzlei Nümann Lang ist schon längere Zeit im Bereich Filesharing-Abmahnungen tätig. In der Abmahnung werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Vergleichsbetrages gefordert. Auch bei Abmahnungen der Kanzlei Nümann Lang raten wir Ihnen, unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren, um gut mit der Abmahnung Filesharing/Abmahnnung Urheberrechtsverletzung umzugehen. Auch für die Abmahnungen Nümann Lang gilt, dass die in der Abmahnung gesetzten Fristen eingehalten werden sollten und eine Unterlassungserklärung, möglichst in geänderter Form, fristgerecht abgegeben wird. So wird auch bei einer Abmahnung Nümann Lang ein teures Gerichtsverfahren vermieden. Ferner ist auch zu bedenken, dass die Unterlassungserklärung nicht zu weit gefasst sind.

Abmahnung Schulenberg Schenk

Weitere Kanzleien sind im Bereich Abmahnung Filesharing/Abmahnung Urheberrechtsverletzung tätig. Dazu gehört beispielsweise die Kanzlei Schulenberg Schenk und die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe. Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ist u.a. für Bushido tätig, der ebenfalls viele Abmahnungen im Zusammenhang mit Filesharing und der Nutzung von Tauschbörsen aussprechen lässt. Dabei sind häufig die German Top 100 Single Charts auch Gegenstand der Abmahnungen. Hier ist zu bedenken, dass entsprechende Abmahnungen auf Musiksamplern zumeist weitere Abmahnungen nach sich ziehen. Neben der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verfolgen auch andere Rechteinhaber Urheberrechtsverstöße aus den German Top 100 Single Charts. Daher empfiehlt es sich, nicht nur auf diese eine Abmahnung angemessen zu reagieren, sondern auch die weiteren Abmahnungen im Blick zu haben.

Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ist ebenfalls eine der großen Abmahnkanzleien und mahnt insbesondere Pornofilme ab. Zumeist wird neben der Unterlassungserklärung eine Zahlung von mehr als 800 EUR gefordert. Wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten haben, ist jedenfalls von einer sofortigen Zahlung oder Unterschrift abzusehen. Eine sofortige Unterschrift unter die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist ein Schuldanerkenntnis. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Abmahnungshotline, die auch am Wochenende erreichbar ist. Sie erreichen uns unter 0800/1004104. Gern geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung.

Nach unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen zur Abwehr von Abmahnungen ergeben sich durchaus Ansatzpunkte für eine wirksame Verteidigung. Beispielsweise ist zu prüfen, ob hier eine Haftung eines Täters oder die eines Anschlussinhabers in Frage kommt. Hier beurteilen die Gerichte die Haftungsfrage unterschiedlich.

Auch wenn viele rechtliche Ausführungen in den Abmahnungen enthalten sind, sollten Sie sich nicht zu sehr von entsprechenden Abmahnungen beeindrucken lassen.

Arbeitslosigkeit? HartzBeratungshilfe

Sollten sie finanziell nicht in der Lage sein, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, so können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Lassen Sie uns dann die Abmahnung mit dem Berechtigungsschein für Beratungshilfe zukommen. Gern vertreten wir Sie dann bei der Abwehr der Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg Schenk, UC Rechtsanwälte, Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, Nümann Lang, Waldorf Frommer Rechtsanwälte.

 

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http://abmahnung-blog.de/faq-abmahnung-und-filesharing