Abmahnung der Kanzlei FAREDS - "Anders/Fahrenkrog: GIGOLO"

Abmahnung Filesharing
29.08.2011644 Mal gelesen
Die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH FAREDS mahnt derzeit im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH die unerlaubte Verbreitung des Musikwerkes „Anders/Fahrenkrog-Gigolo“ ab. Wie üblich wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert.

Die Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg verschicken derzeit Abmahnungen im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH.  Abgemahnt wird die unerlaubte Verbreitung des in dem Abmahnschreiben so bezeichneten Musiktitels "Anders/Fahrenkrog-Gigolo" über Internettauschbörsen.

Mit dem hier vorliegenden 6-seitigen Abmahnschreiben rügen die mit der Abmahnung beauftragten Anwälte dass das geschützte Musikwerk, dessen Verbreitungsrecht der Fort Knox Entertainment GmbH zustehe, unter dem Dateinamen "German TOP100 Single Charts 04 07 2011-MCG" widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten wurde. Die Abgabe einer vorbereiteten und beigefügten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird verlangt.

Zudem verlangen die Rechtsanwälte im Auftrage Ihrer Mandantin die Zahlung von Schadensersatz und bieten einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450 € an.

Zur Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung und Zahlung des Vergleichsbetrages wird eine Frist von nur 10 Tagen ab Datierung des Schreibens gesetzt.

Betroffene sollten die Berechtigung der Abmahnung von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen und sich im Hinblick auf mögliche Verteidigungsstrategien beraten lassen.

Die von der Kanzlei FAREDS vorbereitete und beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unverändert unterschrieben werden, da sie zu weit gehend ist. Sie enthält ein Schuldanerkenntnis und eine unbedingte Zahlungsverpflichtung.

Es empfiehlt sich daher, die Unterlassungserklärung modifizieren zu lassen. Weder den abmahnenden Anwälten, noch Ihrer Mandantin steht ein Anspruch auf Abgabe der vorbereiteten Unterlassungserklärung zu.

Zudem muss geklärt werden, ob der geforderte Schadensersatz überhaupt dem Grunde nach gefordert werden kann. In der Regel ist dann aber auch eine Reduzierung der Forderung möglich.

Auf jeden Fall sollte die in der Abmahnung gesetzte Frist beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine erste schnelle Rechtsberatung und die schnelle Vertretung der Interessen Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an. Ich stehe telefonisch und per E-Mail für eine Kontaktaufnahme zur  ersten Orientierung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch meine allgemeinen Hinweise zum richtigen Umgang mit Abmahnungen.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln