Aktuell: Weitere Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Herrn Thomas Baczewski ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil bei uns eingegangen

Abmahnung Filesharing
29.08.2011583 Mal gelesen
Uns wurde eine weitere aktuelle Abmahnung im Auftrag von Herrn Thomas Baczewski, ausgesprochen durch Rechtsanwalt Tawil, aus Berlin vorgelegt. Wir berichteten hiervon bereits vor einigen Wochen. Gegenstand der Abmahnung sind wiederum vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht auf dem Internetportal eBay.

Unserem Mandanten wird vorgeworfen in seiner Eigenschaft als Mitbewerber im Verhältnis zu Herrn Baczewski nicht über das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht belehrt zu haben.

Als Gegenstandswert wird für die Abmahnung ein solcher in Höhe von 15.000 € angesetzt. Dies entspricht Anwaltskosten i. H. v. 755, 80 €, die von unserem Mandanten nun gefordert werden.

Es wird dringend davor gewarnt, die der Abmahnung anliegende strafbewehrte Unterlassungserklärung voreilig zu unterzeichnen. Selbst im Falle des Vorliegens des gerügten Verstoßes, sollte diese unbedingt abgeändert werden. Im Falle einer tatsächlichen Zuwiderhandlung würde dies zu einer überhöhten Vertragsstrafe führen.

Auch wenn es in dem Abmahnschreiben heißt, das "die in der Anlage im Entwurf beigefügte Strafbewehrte Unterlassungserklärung" abzugeben ist, ist dies keinesfalls nötig. Es genügt, eine die Wiederholungsgefahr ausräumende Unterlassungserklärung abzugeben, welche sodann erheblich entschärft werden sollte.

Wichtig ist es zunächst überhaupt zu überprüfen, ob der gerügte Verstoß in der Sache zutrifft. Dabei sollte die Abmahnung nicht nur auf den gerügten Verstoß untersucht werden, sondern auch hinsichtlich der für einen berechtigten Unterlassungsanspruch weiteren erforderlichen Punkte, wie beispielsweise das Bestehen eines nötigen Wettbewerbsverhältnisses.

Sollten auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Tawil im Auftrag von Herrn Baczewski erhalten haben, berate ich Sie gern und umgehend.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich persönlich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück. 

Auch am Wochenende oder nach unseren Geschäftszeiten stehe ich Ihnen unter meiner Notfallnummer 01773267206 jederzeit zur Verfügung.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kanzlei-heidicker.de