Neue aktuelle Abmahnungen der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach im Auftrag der DigiProtect an dem Musikwerk „Gebt alles" und "Girls just want to have fun“

Abmahnung Filesharing
26.08.2011455 Mal gelesen
Uns wurden in dieser Woche erstmals Abmahnungen der Kanzlei Dr. Johannes Rübenach aus Regensburg vorgelegt. Neben der Kanzlei Schalast und Partner vertritt anscheinend nunmehr auch eine weitere Kanzlei die rechtlichen Interessen der Firma DigiProtect.

Den Adressaten der Abmahnungen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Internettauschbörse anderen Nutzern durch Freigabe auf ihrer Festplatte das vorgenannte Lied zum Download angeboten zu haben.

Vn den Anschlussinhabern wird neben der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärungen ein Vergleichsbetrag durch die in Höhe von 340,00 € gefordert.

Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro."

Neben den Anwaltskosten kann der Rechteinhaber jedoch regelmäßig vom unmittelbaren Täter zusätzlich einen Lizenzschadensersatz ersetzt verlangen. Jedoch divergieren auch hier die Beträge in der Rechtsprechung stark, so dass insgesamt die geltend gemachten Forderungen selbst im Falle des Vorliegens der Störer- und Täterhaftung unangemessen erscheinen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnungen sind zwei Musiksampler. Hierbei handelt es sich um den Sampler "Bravo Hits 73" und "Future Trance Volume 56".

Bereits aus der Vergangenheit aufgrund anderer Abmahnungen durch weitere Rechteinhaber ist bekannt, dass sich auf den vorgenannten Musiksamplern weitere Musiktitel befinden, die derzeit verstärkt durch andere Rechteinhaber und Kanzleien abgemahnt werden. Es drohen daher Folgeabmahnungen.

Lassen Sie sich diesbezüglich beraten uns sprechen Sie Ihren beratenden Anwalt direkt darauf an. Möglicherweise kann es angezeigt sein, in diesen Fällen vorbeugend tätig zu werden, um weitere Abmahnungen zu vermeiden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern suchen Sie fachkundigen Rat auf! Ignorieren Sie die Abmahnung auf gar keinen Fall. Nehmen Sie auf keinen Fall persönlichen Kontakt zum Abmahner auf. Beachten Sie auf jeden Fall die gesetzten Fristen.

Die geltend gemachten Forderungen können regelmäßig reduziert oder auch ganz abgewehrt werden. Auch bei Filesharingabmahnungen gilt, dass stets der Einzelfall betrachtet werden muss.

Aufgrund der täglichen Bearbeitung von einer Vielzahl von Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts können auch wir Ihnen schnell und rechtssicher weiterhelfen.

Alleine in diesem Jahr schauen wir bereits auf hunderte von bearbeiteten Filesharingabmahnungen zurück.

Unsere Kanzlei verteidigt gegen Abmahnungen jeglicher Art (Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht etc.).

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie mich unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie mir alternativ die Abmahnung zusenden. Ich rufe Sie kostenlos zurück.?

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Kostentransparenz ist mir für meine Mandanten wichtig.

Auch am Wochenende können Sie mich unter meiner Notfallnummer 0177/3267206 zu den normalen Mobilfunkpreisen erreichen. Ein erstes Gespräch hilft in vielen Fällen, die Angelegenheit klarer und sachlicher zu sehen.

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